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Gute Nachricht: Israel stoppt Abschiebungen

20. Mai 2018

Israels Regierung hat eine Erklärung abgegeben, dass sie keine Abschiebungen eritreischer und sudanesischer Asylsuchender in Drittstaaten auf Grundlage des israelischen „Verfahrens zur Abschiebung in Drittstaaten“ vornehmen werde. Die Erklärung folgte, nachdem 280 Asylsuchende auf Anweisung des Hohen Gerichts freigelassen worden waren.

Der Hintergrund: Tausenden eritreischen und sudanesischen Asylsuchenden drohte entweder die Abschiebung nach Ruanda oder Uganda, wo ihr Schutz nicht gewährleistet wäre, oder unbegrenzte Haft in Israel. Einige waren bereits inhaftiert, während andere von den israelischen Behörden eine Frist bis Anfang April erhalten haben, um das Land zu verlassen, oder andernfalls eingesperrt zu werden.

Am 1. Januar veröffentlichte die israelische Behörde für Bevölkerung, Einwanderung und Grenzen eine neue Politik gemäß dem Israelischen Zuwanderungsgesetz. Die neue Politik sieht vor, dass eritreische und sudanesische Männer, die entweder nicht bis zum 1. Januar Asyl beantragt hatten oder deren Antrag abgelehnt wurde, das Land bis Anfang April verlassen müssen. Wer einwilligt, das Land zu verlassen, erhält 3.500 US-Dollar und einen Rückfahrschein ins Herkunftsland oder in einen nicht näher genannten „Drittstaat“. Wer sich weigert, wird unbefristet inhaftiert. Die israelische Regierung behauptet, dass dieses Konzept zur „freiwilligen Ausreise“ von Migrant*innen ohne regulären Aufenthaltsstatus beiträgt. Tatsächlich aber wurde den meisten Abgeschobenen ein faires Asylverfahren in Israel verweigert. Amnesty International betrachtet sie als Asylsuchende oder Menschen auf der Flucht und ihre Abschiebung nach dem Völkerrecht als rechtswidrig.

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