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Dänemark muss Syrer*innen weiter Schutz gewähren

29. April 2021

Zwischen 2020 und dem 1. April 2021 hat Dänemark die Aufenthaltstitel von 380 Syrer*innen widerrufen oder nicht verlängert und erklärt, Damaskus und die Rif-Region seien wieder "sicher". Viele der Geflüchteten warten aktuell noch auf eine endgültige Entscheidung in ihren Berufungsverfahren, doch bei 39 ist die Entscheidung bereits gefallen: Ihnen droht die Abschiebung nach Syrien. Amnesty International ist der Ansicht, dass jede Rückführung nach Syrien gegen das völkerrechtliche Non-Refoulement-Prinzip verstoßen würde, da Staaten niemanden in ein Land abschieben dürfen, in dem dieser Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Setz dich für syrische Geflüchtete ein!

Die dänische Regierung prüft derzeit die Aufenthaltserlaubnis syrischer Geflüchteter, die auf der Flucht vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien Zuflucht in Dänemark gesucht haben.

Die dänische Einwanderungsbehörde hat bis zum 1. April 2021 bereits 380 Syrer*innen die Aufenthaltserlaubnis entzogen oder nicht verlängert. Sie alle warten jetzt entweder auf die endgültige Entscheidung der höherinstanzlichen dänischen Behörde für Berufungsverfahren von Geflüchteten oder haben diese bereits erhalten. Bis April 2021 haben mindestens 39 Syrer*innen, die vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien nach Dänemark geflohen waren, einen endgültigen Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags erhalten und haben dort nun den sogenannten 'Ausreisestatus'. Das heißt, dass ihnen bei der Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen mit der syrischen Regierung die Abschiebung nach Syrien droht.

Amnesty International befürchtet, dass von dieser Entscheidung betroffene Syrer*innen in "Ausreisezentren" gebracht werden, wo sie weder Arbeits- noch Bildungsmöglichkeiten hätten, obwohl die Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht. Amnesty befürchtet auch, dass Syrer*innen sich unter diesen Bedingungen unter Druck gesetzt fühlen, nach Syrien zurückzukehren, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen könnten.

Die Einstellung der Kampfhandlungen in bestimmten Teilen Syriens bedeutet nicht, dass Menschen sicher dorthin zurückgehen können. Amnesty International hat die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Syrien umfassend dokumentiert. Der Zivilbevölkerung, einschließlich zurückkehrender Geflüchteter, drohen in Syrien schwere Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen oder Verschwindenlassen. Allen syrischen Asylsuchenden sollte in Dänemark Schutz gewährt werden.

 

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