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Amnesty zu Asyl im österreichischen Staatenbericht an die UNO

29. September 2020

Amnesty Österreich analysiert in ihrem Schattenbericht für die UPR (Universal Periodic Review / universelle Menschenrechtsüberprüfung der UNO) die Lage der Menschenrechte in Österreich. Diese Prüfung ist ein Instrument des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und wurde 2006 ins Leben gerufen. Das Ziel ist, Menschenrechte weltweit zu stärken. In dieser Stellungnahme findet sich deutliche Kritik im Bereich Asyl und Flüchtlinge.

Im Zusammenhang mit Asylsuchenden und Geflüchteten teilt Amnesty International nicht die im Staatenberichtsentwurf dargelegten Ansichten.

Seit der zweiten UPR wurden fortlaufend Gesetze verabschiedet, die aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich sind. Besondere Bedenken bestehen hinsichtlich der allgemeinen Qualität des Asylverfahrens und insbesondere auch hinsichtlich der Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Amnesty International sieht die durch die BBU zu erbringende Rechtsberatung äußerst kritisch, da Rechtsberater*innen – aufgrund der organisatorischen Anknüpfung im Bundesministerium für Inneres – Interessenskonflikten ausgesetzt sein könnten, wodurch das Recht auf ein faires Verfahren von Asylsuchenden negativ berührt werden könnte.

Amnesty International ist äußerst besorgt über anhaltende Abschiebungen von Menschen in ihre Herkunftsländer, wo ihnen eine Gefahr für ihre körperliche und seelische Unversehrtheit droht, wie insbesondere nach Afghanistan. Amnesty International verweist in diesem Zusammenhang erneut auf Österreichs völkerrechtliche Verpflichtungen und dem darin fest verankerten Grundsatz des non-refoulement.

Amnesty International vermisst jegliche Ausführungen zu Österreichs (Nicht-)Teilnahme an humanitären Aufnahmeprogrammen sowie betreffend die Situation von Menschen mit subsidiären Schutz. In diesem Zusammenhang merkt Amnesty International kritisch an, dass sich im vorliegenden Staatenberichtsentwurf auch keine Referenzen zur Familienzusammenführung finden und insbesondere nicht zur von der Zivilgesellschaft geäußerten Kritik an den eingeführten Wartefristen, einschließlich für unbegleitet Minderjährige.

Daher regt Amnesty International an, diese Aspekte jedenfalls im finalen Staatenbericht selbstkritisch zu berücksichtigen. Es bestehen auch weiterhin große Bedenken gegen die von der Regierung geplante Einführung einer „Sicherungshaft“ für potentiell gefährliche Asylwerber*innen. Obwohl nach wie vor unklar ist, wie die Sicherungshaft rechtlich genau ausgestaltet sein soll, würde eine solche Regelung dem Recht auf persönliche Freiheit, welches auch im Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit garantiert ist, widersprechen und das Recht auf ein faires Verfahren gefährden.