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17-jährige jemenitische Geflüchtete vor Gericht

14. Februar 2020

Tujan al-Bukhaiti ist eine 17-jährige jemenitische Geflüchtete in Jordanien, die wegen ihrer Beiträge in den Sozialen Medien wegen „Blasphemie“ und „Beleidigung religiöser Gefühle“ vor Gericht steht. Am 19. Dezember 2019 wurde sie von der Polizei für Minderjährige zur Befragung vorgeladen und ohne Rechtsbeistand und ihre Eltern verhört. Der Prozess begann am 16. Januar 2020, wobei bereits drei Sitzungen vertagt wurden. Durch die Anklage wird Tujan al-Bukhaitis verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Im Falle einer Verurteilung droht ihr ein Monat Gefängnis.

Setz Dich für Tujan al-Bukhaiti ein!

In ihren Beiträgen äußert die 17-jährige Tujan al-Bukhaiti ihre Meinung zu religiösen und theoretischen Fragen und teilt die Beiträge ihres Vaters. Am 19. Dezember 2019 wurde sie nach einem Bericht der jordanischen Behörde für Internetkriminalität von der Jugendpolizei zur Befragung vorgeladen. Die Polizei nahm ihre Aussage ohne die Anwesenheit ihres Rechtsbeistands und ihrer Eltern auf, wodurch ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Während des Verhörs öffnete die*der verantwortliche Beamt*in die Facebook-Seite von Tujan al-Bukhaiti und machte beleidigende Bemerkungen über ihre Familie. Der Prozess gegen Tujan al-Bukhaiti begann am 16. Januar 2020, wobei bereits drei Sitzungen vertagt wurden.

Jordanien hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und ist damit verpflichtet, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren, zu schützen und zu wahren. Tujan al-Bukhaiti wird wegen Verstoßes gegen Paragraf 11 des Gesetzes über Internetkriminalität von 2015 strafrechtlich verfolgt, das die Verbreitung angeblich „verleumderischer Inhalte“ verbietet. Artikel 15 der jordanischen Verfassung garantiert jedoch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Daher würde die Kriminalisierung von Tujan al-Bukhaitis Social-Media-Beiträgen einen gefährlichen Präzedenzfall für die Einschränkung dieses Rechts schaffen.

Aufgrund des laufenden Verfahrens musste Tujan al-Bukhaiti schon mindestens drei Tage lang die Schule versäumen, um an ihren Gerichtsverhandlungen teilnehmen zu können. Diese Anhörungen wurden jedoch bisher immer kurzfristig  vertagt, weil die Vertreter*innen der Behörde für Internetkriminalität, die Klägerin, nicht erschienen. Tujan al-Bukhaiti war auch gezwungen, ihre Prüfungen an anderen Terminen als ihre Klassenkamerad*innen abzulegen, weil die Schulverwaltung ihr nicht erlaubte, daran teilzunehmen.

Hintergrund. Am 11. Dezember 2019 holte die Leitung der Al Jazeera-Schule, die Tujan al-Bukhaiti besucht, sie aus ihrem Klassenzimmer und drohte ihr mit einem Schulverweis, falls sie weiterhin „Überzeugungen, die nicht die Schule repräsentieren“, in den Sozialen Medien veröffentlicht. Am 16. Dezember 2019 untersagte die Schule Tujan al-Bukhaiti den Schulbesuch, nachdem sie das Ultimatum der Schule, entweder die Veröffentlichung einzustellen oder die Schule zu wechseln, abgelehnt hatte. An diesem Tag veröffentlichte sie den Vorfall in den Sozialen Medien und erklärte, dass die Schule ihr den weiteren Schulbesuch untersagt habe. Die Schule veröffentlichte daraufhin eine Erklärung auf ihrer offiziellen Facebook-Seite, in der sie die Behauptungen von Tujan al-Bukhaiti zurückwies und erklärte, dass sie unter ihren Mitschüler*innen „toxisches Gedankengut verbreite“. Tujan durfte in der darauffolgenden Woche nicht an ihren Prüfungen teilnehmen.

Urgent Action bis 26. März 2020