Anonymität
Dein Recht auf Versammlungsfreiheit umfasst nach internationalen Menschenrechtsstandards auch ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum, also grundsätzlich auch das Recht, dein Gesicht zu verdecken.
- Allerdings gilt in Österreich auf Versammlungen grundsätzlich ein sogenanntes Vermummungsverbot. Eine Gesichtsverhüllung als expliziter Ausdruck der Meinungsäußerung (z.B. „Clown Army“, Demo gegen das Verhüllungsverbot) ist hingegen erlaubt. Auch eine Verhüllung aus gesundheitlichen Gründen, wie beispielsweise zum Schutz vor COVID-19, ist erlaubt.
- Zudem gilt in Österreich ein so genanntes Verschleierungsverbot, wonach die Verhüllung der Gesichtszüge im öffentlichen Raum verboten ist.
- Ein Verstoß gegen die beiden Verbote kann eine Verwaltungsstrafe zur Folge haben.