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Darf ich bei Demos filmen oder fotografieren?

Du hast das Recht, Proteste zu beobachten und auch zu filmen oder zu fotografieren. Hierfür brauchst du keine Genehmigung!

  • Videos von rechtswidrigen Amtshandlungen der Polizei sind ein enorm wichtiges Beweismittel!  
  • Versuche durch dein Filmen oder Fotografieren die Amtshandlungen der Polizei nicht zu stören!  
  • Wenn du vorhast, Bildmaterial oder Videos zu veröffentlichen, solltest du grundsätzlich das Einverständnis – bestenfalls schriftlich – der Betroffenen einholen.  
  • Solltest du aus guten Gründen vorhaben, das Bildmaterial ohne Einverständnis zu veröffentlichen, beachte, dass du im Vorfeld alle Beteiligten – egal ob Polizeibeamt*innen oder Teilnehmer*innen – anonymisierst, z.B. durch Verpixeln, schwarze Balken oder Emojis.  
  • Ein nicht-anonymisiertes Veröffentlichen von Bildmaterial könnte andere Teilnehmer*innen in Gefahr bringen und auch rechtliche Konsequenzen für dich haben. (mehr dazu im Abschnitt -> Was kann ich als Zeug*in tun, wenn ich Menschenrechtsverletzungen beobachte? 
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Muss mir die Polizei die Dienstnummer bekanntgeben?

  • Du hast im Fall einer Amtshandlung das Recht, auf Verlangen die Dienstnummer des*der einschreitenden Beamt*in zu erfahren (§ 9 Abs 1 Richtlinien-Verordnung, RLV). Die Bekanntgabe kann z.B. mündlich oder durch Aushändigung einer Karte erfolgen. Wenn mehrere Polizeibeamt*innen oder wie dies insbesondere bei Demos oft der Fall ist eine geschlossene Einheit einschreitet, kann auch der*die Kommandant*in seine*ihre Dienstnummer bekanntgeben.  
  • Für eine wirksame Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Misshandlungen durch Polizeibeamt*innen ist es wichtig, dass der*die Polizeibeamt*in klar identifiziert werden kann. In Österreich tragen sie jedoch keine offen sichtbare individuelle Kennzeichnung, wie beispielsweise die Dienstnummer. Wirst du von einem*einer Beamt*in unrechtmäßig behandelt und möchtest eine Anzeige erstatten, weißt du in der Regel nicht, gegen wen sich deine Anzeige richtet. Das ist menschenrechtswidrig! Amnesty International fordert daher eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen!  


Wann darf die Polizei meine Identität feststellen?

Eine Identitätsfeststellung durch die Polizei bedarf jedenfalls einer rechtlichen Grundlage. Wenn du nach deiner Identität gefragt wirst: Frage die Polizei immer nach der Rechtsgrundlage! 

Denn die Polizei darf deine Identität nur feststellen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Die in der Praxis relevantesten Gründe für eine Identitätsfeststellung sind: 

  • Dir wird vorgeworfen, eine Verwaltungsübertretung (mehr dazu im Abschnitt -> Exkurs Strafrecht – Verwaltungsstrafrecht) zu begehen (§ 34b Verwaltungsstrafgesetz, VStG). 
  • Dir wird vorgeworfen, dass du an einer Straftat beteiligt warst (§ 118 Strafprozessordnung, StPO).  
  • Die Polizei nimmt an, dass du über eine Straftat Auskunft geben kannst (§ 118 Strafprozessordnung, StPO). 
  • Die Polizei nimmt an, dass du zeitnah eine Straftat begehen wirst (§ 35 Sicherheitspolizeigesetz, SPG). 
  • Wenn sich an bestimmten Orten regelmäßig Straftaten ereignen, darf die Polizei alle Personen an diesem Ort – unabhängig davon, ob sie verdächtig sind oder nicht – kontrollieren (§ 35 SPG). 
  • Die Polizei nimmt aufgrund bestimmter Tatsachen an, dass du dich rechtswidrig in Österreich aufhältst (§ 34 Fremdenpolizeigesetz, FPG). Dafür muss es einen begründeten Verdacht geben. Polizeikontrollen aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes – Ethnic Profiling – sind verboten!  

Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?

  • Frage die Polizei immer nach der Rechtsgrundlage!  
  • Frage die Polizeibeamt*innen nach ihrer Dienstnummer! 
  • Unter Umständen ist es sinnvoll, die Amtshandlung zu filmen. Achte dabei darauf, die Amtshandlung nicht zu stören! (mehr dazu in den Abschnitten -> Filmen und Fotografieren und -> Was kann ich als Zeug*in tun, wenn ich Menschenrechtsverletzungen beobachte?)  
  • Bleib ruhig und lass dich nicht provozieren! Wenn du dich ärgerst und das zum Ausdruck bringst, kann das als aggressives Verhalten gegenüber der Polizei bewertet werden, wofür du bestraft werden kannst. 
  • Du hast das Recht, eine Vertrauensperson – z.B. ein*e Freund*in oder Passant*in – beizuziehen, solange sie die Amtshandlung nicht stört. 
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Welche Daten muss ich angeben?

  • Grundsätzlich bist du bei einer Identitätsfeststellung verpflichtet, deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Meldeadresse anzugeben.  
  • Bei einer fremdenrechtlichen Kontrolle musst du auch deine Staatsbürger*innenschaft angeben. 
  • Bei einer Identitätsfeststellung nach der Strafprozessordnung ist die Polizei grundsätzlich auch dazu ermächtigt, deinen Geburtsort, dein Geschlecht und deinen Beruf zu ermitteln.  
  • Wenn du unter 18 Jahre alt bist: die Namen deiner Erziehungsberechtigten.
  • Du bist nicht verpflichtet, weitere Daten preiszugeben. Wenn du also nach mehr gefragt wirst, musst du dies nicht beantworten! 

…und was, wenn ich die Daten nicht angebe?

  • Wenn du deine Daten nicht bekannt gibst, bekommst du dafür grundsätzlich zwar keine Verwaltungsstrafe, die Polizei darf aber zwangsweise deine Daten feststellen. Sie darf dann beispielsweise deinen Rucksack auf einen Ausweis o.ä. durchsuchen oder dich für eine Identitätsfeststellung auch festnehmen (mehr dazu im Abschnitt -> Festnahme).  
  • Unter Umständen kann dir die Polizei in diesem Fall auch Wertgegenstände (z.B. Smartphone) zur Sicherung des Verfahrens wegnehmen (§ 37a VStG). 

 

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