Loading...
© Kathrin Frank/Amnesty International

Vor der Demo © Kathrin Frank/Amnesty International

Bestell dir den Demo-Guide kostenlos nach Hause

Du möchtest bequem auf der Couch oder am Weg zur Demo in unseren Tipps und Infos blättern?

© Kathrin Frank/Amnesty InternationalDann bestell dir jetzt kostenlos den Demo-Guide! Wir schicken dir den Guide im handlichen Pixibuch-Format kostenlos zu.

Jetzt bestellen

Dein Recht auf friedliche Versammlung! Was ist überhaupt eine Versammlung?

Das Menschenrecht auf friedliche Versammlung (Art. 11 Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK; Art. 21 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, IPpbR) ermöglicht es uns, unsere Meinung kundzutun und an der Gestaltung der Gesellschaft teilzunehmen. Versammlungen können z.B. politische Demonstrationen, Streikaktionen, Sitzstreiks, Mahnwachen, Kundgebungen, Straßensperren oder Flashmobs sein.

Unter einer Versammlung wird Folgendes verstanden:

  • eine absichtliche und vorübergehende Ansammlung von Personen
  • in einem privaten oder öffentlichen Raum
  • für einen gemeinsamen Ausdruckszweck

So ist ein Picknick mit Freund*innen in der Regel keine Versammlung und nicht von der Versammlungsfreiheit geschützt.

Staaten haben die Pflicht, das Recht auf friedliche Versammlung zu ermöglichen und zu schützen. Grundsätzlich sind friedliche, also gewaltfreie Versammlungen, von der Versammlungsfreiheit geschützt. Eine friedliche Versammlung verliert ihren friedlichen Charakter nicht durch vereinzelte Gewalt oder gesetzeswidriges Verhalten einzelner Personen.

Auch Versammlungen, die das Umfeld stören, sind von der Versammlungsfreiheit umfasst. Selbst so genannte Handlungen des zivilen Ungehorsams – also Akte, bei denen ein innerstaatliches Gesetz gebrochen wird, mit dem Ziel, auf Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen – sind grundsätzlich vom Recht auf friedliche Versammlung geschützt. In Österreich gibt es allerdings kein Recht auf zivilen Ungehorsam und daher können Gesetzesbrüche rechtliche Konsequenzen für dich haben.

Musst du eine Versammlung anmelden?

  • Versammlungen müssen in Österreich grundsätzlich von dem*der Veranstalter*in spätestens 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Versammlungsbehörde schriftlich angezeigt werden. Ansonsten könntest du eine Verwaltungsstrafe bekommen.  
  • Versammlungen brauchen allerdings keine vorherige behördliche Genehmigung.

Sind spontane Versammlungen erlaubt?

  • Als direkte Reaktion auf aktuelle Ereignisse sind auch Spontanversammlungen von der Versammlungsfreiheit umfasst.  
  • Die Versammlung darf nicht allein deshalb aufgelöst werden, weil die Versammlungsanzeige unterblieben ist. Auch die Teilnahme an spontanen Versammlungen sind erlaubt! 
  • Beachte: Als Veranstalter*in einer Versammlung kannst du für das Nicht-Anzeigen einer spontanen Versammlung eine Verwaltungsstrafe bekommen, sofern nicht im Einzelfall ein Unterlassen der Anzeige gerechtfertigt war, z.B. da ein fristgerechtes Einbringen nicht möglich war und den Versammlungszweck gefährdet hätte.  
© Kathrin Frank/Amnesty International © Kathrin Frank/Amnesty International


Tipps, wie du während Demonstrationen sicher bist

  • Überlege dir, was du brauchst und mitnehmen willst! (siehe unten nächster Abschnitt -> ich packe meinen Demo-Rucksack)!  
  • Überlege dir, was dich erwartet und wie du gegebenenfalls Hilfe bekommst! Wie kannst du deine Freund*innen kontaktieren oder wiederfinden, falls ihr getrennt werdet?  
  • Bleibe ruhig und achtsam, um allfällige Gefahren früh zu erkennen und reagieren zu können!  
  • Achte auf Anzeichen von körperlichen und psychischen Problemen bei dir und anderen. Versuche, andere zu beruhigen, wenn sie panisches Verhalten zeigen! 
  • Dokumentiere jeden Verdacht einer Misshandlung oder sonstiger Menschenrechtsverletzung durch die Polizei! (mehr dazu im Abschnitt Filmen-> siehe Filmen von Demonstrationen)  
  • Verwende sichere Online-Kommunikation! Kommuniziere über verschlüsselte Messenger, z.B. über die App Signal. Mach regelmäßig Updates deiner Apps auf deinem Smartphone und Laptop! Verwende starke und sichere Passwörter!  
  • Geh nicht allein, sondern mit Menschen, die du kennst: bilde Bezugsgruppen! (mehr dazu im nächsten Abschnitt -> Bezugsgruppen)  

Bilde Bezugsgruppen!

  • Geh nicht allein, sondern mit Menschen, die du kennst und denen du vertraust. Ideal sind 3-5 Personen. Passt aufeinander auf und nehmt Rücksicht aufeinander! Niemand soll in einer brenzligen Situation allein zurückbleiben!  
  • Gebt eurer Gruppe einen Namen, den ihr rufen könnt, falls ihr euch aus den Augen verliert, um nicht jedes Mal alle Namen der Mitglieder rufen zu müssen. 
  • Sprecht im Vorfeld über eure Wünsche, Ängste und Bedürfnisse!  
  • Ist es in Ordnung, wenn sich die Gruppe teilt? Wichtig: es bleibt niemand allein auf der Demo und es verlässt auch niemand allein die Demo! 
  • Wo trifft sich die Gruppe im Notfall?  
  • Was passiert im Falle einer Problemsituation (z.B. Festnahme)? Wer soll kontaktiert werden?  
  • Gibt es spezielle (medizinische) Bedürfnisse? 
  • Macht euch Gedanken darüber, wie ihr mit einer allfälligen Begegnung mit der Polizei oder Gegendemonstrant*innen umgehen möchtet! Dabei kann es auch einen Unterschied machen, ob ihr ganz vorne oder eher hinten bei einer Demo mitgeht! 

Notiere die Rechtshilfe-Nummer! 

Bei manchen Versammlungen gibt es das Angebot einer sogenannten Rechtshilfe. Sie stellt eine Notfall-Telefonnummer zur Verfügung, die beispielsweise, falls du, oder eine andere Person, festgenommen wurde, angerufen werden kann.

Die Rechtshilfe versucht, die Betroffenen zu unterstützen, indem beispielsweise ein*e Anwält*in kontaktiert oder die Bezugspersonen (z.B. Familienangehörige, Freund*innen) informiert werden. Ziel der Rechtshilfe ist grundsätzlich, dass keine Person anlässlich der Demonstration und/oder während einer staatlichen Anhaltung verschwindet oder vergessen wird.  

  • Oft wird die Telefonnummer mit einem Flyer verteilt oder im Internet bekanntgegeben.  
  • Du kannst dir die Nummer mit wasserfestem Stift auf Arm oder Bein schreiben! 
© Kathrin Frank/Amnesty International © Kathrin Frank/Amnesty International


Darf eine Versammlung eingeschränkt oder gar untersagt werden?

Ja, eine Versammlung kann eingeschränkt (z.B. Begrenzung der Demo-Route) und im Vorfeld aus bestimmten Gründen sogar behördlich untersagt werden. Die Versammlungsfreiheit darf nur aus sehr wichtigen Gründen (z.B. öffentliche Sicherheit oder Schutz der Gesundheit) eingeschränkt werden. Alle Eingriffe in die Versammlungsfreiheit müssen rechtmäßig, notwendig und verhältnismäßig sein.  

  • Die Untersagung einer Versammlung ist ein massiver Eingriff. Sie muss allerletztes Mittel sein und stets im angemessenen Verhältnis zu einer konkreten Gefahr stehen. 
  • Die Behörde muss jeden Einzelfall differenziert und anhand aller Umstände beurteilen.  
  • Die Behörde trifft bei der Untersagung eine Prognoseentscheidung. Eine reine Befürchtung, zum Beispiel, dass während der COVID-19 Pandemie kein Mund-Nasen-Schutz getragen wird, ist für eine Untersagung nicht ausreichend 

Was kann passieren, wenn ich trotz Untersagung dennoch hingehe?

Die Polizei kann, wenn sich Menschen trotz der Untersagung versammeln, die Versammlung auflösen (mehr dazu im Abschnitt -> Auflösung) und du kannst eine Verwaltungsstrafe bekommen. Wie du dich rechtlich gegen eine Untersagung wehren kannst, erfährst du im Abschnitt -> Rechtschutz: Untersagung von Versammlungen.

 

Wie erfahre ich, dass die Versammlung untersagt wurde?

Meist erfolgt eine Untersagung knapp vor dem Versammlungstermin. Erkundige dich daher, bevor du auf eine Versammlung gehst, ob diese nicht untersagt wurde! Die Untersagung einer Versammlung erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Behörde, beispielsweise die Landespolizeidirektion oder die Bezirksverwaltungsbehörde. Die Untersagung erfolgt in Form eines schriftlichen Bescheides, welcher in der Regel dem*der Veranstalter*in zugestellt wird. 

Darf die Polizei die Versammlung auflösen?

Grundsätzlich sind friedliche Versammlungen von der Versammlungsfreiheit geschützt. Eine Auflösung einer Versammlung muss immer das allerletzte Mittel sein!  

  • Nach einer Untersagung muss die Behörde ermöglichen, die Versammlung freiwillig aufzulösen!   
  • Meist erfolgt die Auflösung einer Versammlung durch eine mündliche Durchsage der Behörde, mithilfe eines Megafons, eines Lautsprechers oder eines Einsatzfahrzeuges. Sie muss für alle Teilnehmer*innen klar verständlich sein.  
  • Sobald die Versammlung für aufgelöst erklärt wurde, sollen die Teilnehmer*innen diese verlassen. Wenn du die Versammlung nicht verlässt, begehst du eine Verwaltungsübertretung (§ 19 Versammlungsgesetz, VersG) und die Polizei wird versuchen, dich wegzubringen. Die Polizei ist bei Verwaltungsübertretungen grundsätzlich berechtigt, Identitätsfeststellungen vorzunehmen.  
  • Der Einsatz von körperlichem Zwang durch die Polizei muss stets verhältnismäßig und immer letztes Mittel sein!   
  • In der Praxis werden aufgelöste Demonstrationen oft durch die Polizei eingekesselt. Das heißt für dich konkret, dass du den Kessel in der Regel nur dann verlassen kannst, wenn du deine Identität bekannt gibst (mehr dazu im Abschnitt -> Identitätsfeststellungen).  
  • Nach internationalen Menschenrechtsstandards müssen Einkesselungen im Sinne der Verhältnismäßigkeit so kurz wie möglich sein und die Personen müssen über die Gründe und die voraussichtliche Dauer informiert werden. Auch der Zugang zu Wasser oder Toiletten sollte sichergestellt werden!   
© Kathrin Frank/Amnesty International © Kathrin Frank/Amnesty International

Antikriegsaktion: Russische Künstlerin in Haft!

Jetzt helfen