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Teilnahmebedingungen Menschenrechtstagung

Arbeitstagung AIÖ 2019

Kosten

Kosten für Anreise und Verpflegung werden von den Teilnehmenden selbst übernommen. AIÖ übernimmt die Kosten für den Veranstaltungsort.

Absage oder Änderung/Stornobedingungen:

Niemand sagt gerne die Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung ab. Das ist für dich genauso unangenehm wie für uns. Nachdem aber auch für Amnesty International Kosten anfallen und die Planbarkeit der Veranstaltung gewährleistet sein muss, bitten wir um Verständnis, dass wir Stornogebühren einheben.

Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn fallen für dich keine Stornokosten an (Stichtag: 12. November 2019). Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr von 50 % der Kosten (Stichtag: 19. November 2019). Danach werden dir die anfallenden Kosten zu 100 % in Rechnung gestellt.

Die gleichen Stornobedingungen gelten für Amnesty-YOUTH-Aktivist*innen.

Kinderbetreuung

Solltest du Kinderbetreuung benötigen, bitten wir dich uns darüber bereits bei der Anmeldung zu informieren. Die Kinderbetreuung wird nur für die Zeit gewährleistet, in der die Eltern am offiziellen Programm der Tagung teilnehmen.

Datenschutz

Allgemeine Datenschutzerklärung Amnesty International Österreich

Vertraulichkeit

Amnesty International Österreich erwartet von allen TeilnehmendenVertraulichkeit für allfällige während der Veranstaltung als Fallbeispiele oder Ähnliches ausgetauschte persönliche Informationen. Amnesty International Österreich kann dafür aber keinerlei Haftung übernehmen.

HAFTUNG

Amnesty International Österreich haftet nicht für das persönliche Verhalten oder allfälliges Fehlverhalten der Teilnehmendenuntereinander. Ebenso wird für persönliche Gegenstände keine Haftung übernommen.AUSSCHLUSSAmnesty International Österreich behält sich vor, Personen zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen oder während dieser wegzuweisen, wenn durch deren Verhalten die Erreichung des Veranstaltungszieles gefährdet ist. Im Einzelfall kann dies auch ohne Angabe von Gründen erfolge