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Presse © Reuters/Bernadett Szabo

Keine Gewalt gegen friedlich Demonstrierende

18. Dezember 2018

Ungarische Polizei muss Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit schützen

Die Polizei muss unnötige und übermäßige Gewalt unterlassen, einschließlich des Einsatzes von Tränengas gegen friedlich Demonstrierende, sagte Amnesty International anlässlich der anhaltenden Demonstrationen in Budapest.

Tag für Tag gehen Menschen in Ungarn für faire Arbeitsbedingungen, freie Medien und eine unabhängige Justiz auf die Straße. Sie fordern von ihrer Regierung die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien und damit der Menschenrechte ein.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty international Österreich.

Tag für Tag gehen Menschen in Ungarn für faire Arbeitsbedingungen, freie Medien und eine unabhängige Justiz auf die Straße. Sie fordern von ihrer Regierung die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien und damit der Menschenrechte ein. Wir stehen Seite an Seite mit den friedlich Demonstrierenden, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen“, sagt Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Es ist zu erwarten, dass weiterhin Demonstrierende gegen die Pläne der Regierung auf die Straßen gehen. Bisher kam es dabei immer wieder zu unnötiger und übermäßiger Gewalt. Dazu darf es nicht mehr kommen. Zum Beispiel hat die Polizei Tränengas gegen die Demonstrierenden eingesetzt. Die Polizei darf nur dann Gewalt anwenden, wenn es unbedingt notwendig ist“, sagte Annemarie Schlack.

Wir stehen Seite an Seite mit den friedlichen Demonstrierenden, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen.

Annemarie Schlack

HINTERGRUND

Das ungarische Parlament hat das so genannte Sklavengesetz am Mittwoch, 12. Dezember 2018 verabschiedet. Seither sind Tausende Menschen auf die Straße gegangen. Das Gesetz erlaubt Arbeitgeber*innen bis zu 400 Überstunden pro Jahr von den Arbeitnehmer*innen einzufordern. Die Arbeitgeber*innen haben bis zu drei Jahre Zeit, die Überstundenvergütungen auszuzahlen.

Am selben Tag verabschiedete das Parlament einen Gesetzesakt, mit dem das Verwaltungsgerichtssystem zukünftig unter der Kontrolle des Justizministers steht. Damit fungiert das Verwaltungsgericht nicht als unabhängige Justizbehörde.

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