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Es betrifft eh nur die anderen – oder?

28. November 2017

Das „Burkaverbot“ geht uns alle etwas an  ein Kommentar

Hast du schon über die nächste Mottoparty nachgedacht? Vielleicht möchtest du als Einhorn verkleidet dorthin spazieren? Tja, Pech gehabt: Seit Oktober 2017 gibt es in Österreich staatliche Bekleidungsvorschriften. Kleidungsstücke, die das Gesicht verhüllen, musst du ab sofort zu Hause lassen. Ansonsten riskierst du eine Geldstrafe (150 Euro). Der Gesetzgeber versteht leider keinen Spaß.

In Österreich gibt es mehr und mehr Versuche, hart erworbene Grundrechte einzuschränken. Was für Unruhe sorgt, wird ausgenutzt, um Ängste zu schüren und populistische Anlassgesetze zu verabschieden – wie das Anti-­Gesichtsverhüllungsgesetz, auch bekannt als „Burkaverbot“. Ursprünglich war es dazu gedacht, um eine sehr überschaubare Anzahl an Burkaträgerinnen aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Amnesty International Österreich hat sich von Anfang an klar gegen die Regelung ausgesprochen.

Willst du dich verkleiden? Der Gesetzgeber versteht leider keinen Spaß.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Natürlich muss sich der Staat für Frauen einsetzen, damit sie Kleidungsstücke wie die Burka nicht gegen ihren Willen tragen. Genau diese Frauen zu bestrafen ist jedoch unsinnig. Das Gesetz drängt sie noch mehr in die Isolation. Außerdem verletzt es das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit und Privatleben.

Die Reaktionen auf unsere Stellungnahme waren teilweise heftig. „Die da“ – also die anderen – sollen sich gefälligst anpassen. Doch als das Gesetz in Kraft trat, verstummten plötzlich seine Befürworter*innen: Die gesetzeskonforme Anwendung des „Burkaverbots“ führt dazu, dass nicht nur Burkaträgerinnen Geldstrafen und Anzeigen riskieren, sondern auch Menschen in Einhornkostümen oder frierende Jogger*innen, die den Schal vor den Mund ziehen.

Das „Burkaverbot“ mag absurde Schlagzeilen produzieren. Doch der Hintergrund ist ernst: Ähnliche Grundlagen, die unser Privatleben (und nicht nur jenes „der anderen“) einschränken, gibt es in zahlreichen anderen Gesetzen wie im Versammlungsrecht oder beim Überwachungspaket. Sie betreffen letztendlich nicht einfach nur „die anderen“, sondern uns alle. Deshalb ist es wichtiger denn je, gemeinsam für unsere Menschenrechte einzustehen.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. Dieser Kommentar erschien im Amnesty Magazin 3/2017

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