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© buero butter/Amnesty International Österreich

Das Amnesty-Fazit: Menschenrechte im Wahlkampf 2019 © buero butter/Amnesty International Österreich

Wir haben den Wahlkampf aus menschenrechtlicher Sicht analysiert.

Das ist unser Fazit.

Was wollen die Parteien gegen die Klimakrise tun? Welche Konzepte haben sie zu Asyl und Migration? Wie möchten sie Menschen vor Armut schützen? Wir haben für euch die letzten zwei Monate sehr viel ferngesehen und (fast) alle TV-Formate zur Wahl in Hinblick auf menschenrechtliche Themen analysiert.

Unsere Zusammenfassung zeigt die Statements und Vorschläge der Parteivertreter*innen zu den größten menschenrechtlichen Herausforderungen in Österreich.

Eins gleich vorweg: Nicht jede Partei hat sich zu jedem Thema, das wir hier analysieren geäußert. Diese Zusammenfassung ist keine umfassende Analyse der Wahlprogramme. Es handelt sich um Blitzlichter aus den TV-Diskussionen – aus menschenrechtlicher Perspektive analysiert.

>> Klimakrise

>> Meinungsfreiheit – Pressefreiheit – Partizipation

>> Soziale Sicherheit

>> Frauenrechte

>> Migration und Asyl

Jetzt den Appell an Sebastian Kurz unterstützen!

Für ein klimagerechtes, gleichberechtigtes und optimistisches Österreich.

Klimakrise

Partei-positionen zum Teilaspekt CO2-Steuer

ÖVP

Sebastian Kurz ist gegen eine CO2-Steuer, mit der Begründung, dass Klimaschutz nicht auf Kosten der Pendler*innen und der Landbevölkerung gehen dürfe. Stattdessen setzt er auf den Ausbau der Wasserstofftechnologie. Allerdings ist er für eine
EU-weite „CO2-Zollsteuer“ für Importe aus Drittstaaten wie etwa Rindfleisch aus Brasilien. Regionale Produkte sollen mehr gefördert werden.

NEOS

Die NEOS sehen eine CO2-Steuer als Lösung der Klimakrise und haben dazu ein detailliertes Konzept ausgearbeitet.  Beate Meinl-Reisinger stellte oftmals diese CO2-Steuer-basierte, ökosoziale Steuerreform vor.

FPÖ

Norbert Hofer spricht sich klar gegen eine CO2-Steuer aus und möchte mehr in neue Technologien investieren. Darunter fallen auch Agrotreibstoffe (Treibstoffe, die aus Pflanzen gewonnen werden).

Grüne

Die Grünen mit ihrem Kandidaten Werner Kogler sind der Ansicht, dass es neben Investitionen in erneuerbarer Energie und den öffentlichen Verkehr auch eine CO2-Steuer braucht.

SPÖ

Die SPÖ hat die Befürchtung, dass eine CO2-Steuer sozial Schwache besonders belasten würde. Pamela Rendi-Wagner möchte zuerst in den Aufbau von Infrastruktur investieren und erst dann die Menschen zu motivieren, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Liste Jetzt

Ein Vorschlag von Peter Pilz ist eine sozial gerechte CO2/Kerosin-Steuer. Das heißt, dass die Steuer nicht auf Kosten von Menschen, die weniger verdienen, gehen darf.

Unser Fazit

  • Eine CO2-Steuer sehen wir positiv. Sie darf aber nicht zu sozialen Ungleichheiten zwischen Menschen führen.
  • Unternehmen müssen notwendige Innovationen vorantreiben, um mittelfristig klimagerecht zu wirtschaften. Diese müssen sozial verträglich und inklusiv sein, um die Rechte aller Menschen sicherzustellen.
  • Die Treibhausgasemissionen müssen gesenkt werden. Ein Ausbau der Wasserstofftechnologie würde wohl zu einem Rückgang von fossilen Brennstoffen führen. Nach Ansicht von Wissenschaftler*innen wird es aber noch lange dauern bis diese Technologie breitenwirksam eingesetzt werden kann. Wir brauchen aber jetzt wirksame Maßnahmen gegen die Klimakrise, die sofort greifen. Unklar ist außerdem, ob Wasserstoffautos überhaupt leistbar wären. Maßnahmen für den Klimaschutz müssen immer sozial gerecht ausgestaltet sein.
  • Aus menschenrechtlicher Perspektive sind Agrotreibstoffe bedenklich, weil sie die ohnehin immer knapper werdenden Anbauflächen und Gebiete von indigenen Gemeinschaften bedrohen und somit die Menschenrechte auf Nahrung, Lebensraum und Selbstbestimmung gefährden.

Meinungsfreiheit – Pressefreiheit – Partizipation

Partei-Positionen zum Teilaspekt Verbot des Vereins „Identitäre Bewegung Österreich“

ÖVP

Die ÖVP brachte mit ihrer Forderung eines Verbots des Vereins „Identitäre Bewegung Österreich“ ins Rollen. Es sollten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um Vereine aufgrund ihrer ideologischen Ausrichtung verbieten zu können.

Liste Jetzt

Peter Pilz möchte nicht, dass das Vereinsgesetz geändert wird.
Es gebe bereits ausreichende Möglichkeiten in Österreich, extremistische Vereine zu verbieten oder zu verhindern.

FPÖ

Norbert Hofer lehnt eine derartige Änderung des Vereinsgesetzes mit Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention ab.

NEOS

Beate Meinl-Reisinger kann sich ein Verbot von Vereinen vorstellen, wenn diese gegen das Verbotsgesetz verstoßen oder die Republik gefährden. Dafür brauche es aber keine neuen Gesetze, weil dies ohnehin verfassungsrechtlich geregelt ist.

Unser Fazit

  • Das Verbot eines Vereins ist aus menschenrechtlicher Sicht prinzipiell kritisch zu sehen. Jeder Mensch hat das Recht, sich zu organisieren und seine Meinung auszudrücken. Das ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Dabei ist es menschenrechtlich verhältnismäßig, Vereine und Gruppierungen zu verbieten bzw. aufzulösen, die gegen Gesetze verstoßen, extremistische oder terroristische Aktionen setzen. Bisher konnte man dies dem Verein „Identitäre Bewegung Österreich“ nicht nachweisen – auch wenn strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Mitglieder des Vereins laufen.
  • Um die „Identitäre Bewegung Österreich“ aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung zu verbieten, müsste man daher das Vereinsrecht in Österreich ändern bzw. neue Gesetze einführen. Das könnte zur Folge haben, dass künftig jeder Verein, der für Regierungen politisch unbequem ist, relativ einfach aufgelöst oder verboten werden kann. Das Recht, sich zu organisieren und zu versammeln, ist ein Grundrecht und darf nicht aufgrund von parteipolitischen Interessen ausgehöhlt werden!

Partei-Positionen zum Teilaspekt Kopftuchverbot

ÖVP

Die ÖVP möchte das schon bestehende Kopftuchverbot an Volksschulen ausweiten. Künftig soll es auch für Schülerinnen bis 14 Jahre und Lehrerinnen gelten. Dabei spricht sich Sebastian Kurz nicht für ein generelles Verbot religiöser Symbole in Schulen aus, sondern ist „grundsätzlich für das Kreuz im Klassenzimmer“.

FPÖ

Für Norbert Hofer ist das Kopftuch immer ein Symbol der Unterdrückung der Frau.
Daher setzt er sich für ein generelles Kopftuchverbot in Österreich ein.

NEOS

Für Beate Meinl-Reisinger geht das Verbot am eigentlichen Thema vorbei. Der Vorstoß stelle die Chancen der Kinder nicht in den Mittelpunkt und sei nicht Teil eines umfassenden Gesamtkonzepts für Integration. Die NEOS sind dafür, dass Schulen selbst entscheiden, welche religiösen Symbole getragen bzw. im Klassenzimmer hängen dürfen.

Unser Fazit

  • Aus menschenrechtlicher Sicht ist ein generelles Kopftuchverbot ein unberechtigter Eingriff in das Leben der Menschen. Frauen, die sich aus religiösen Gründen in der Öffentlichkeit verhüllen, tun dies entweder freiwillig, oder sie werden dazu gezwungen. Das Kopftuchverbot schadet beiden. Für die einen stellt es einen groben Eingriff in ihre Grundrechte dar – nämlich das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit. Und jenen, die zum Kopftuch gezwungen werden, macht man es durch ein Verbot schwerer, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 
  • Dem österreichischen Staat stehen bereits ausreichend angemessene Mittel zur Verfügung, um Frauen zu schützen, die zum Tragen von religiöser Kleidung gezwungen werden. Es gibt gute Gründe, das Konzept der Verschleierung zu kritisieren. Trotzdem darf der Staat nicht entscheiden, wie und welche Kleidung Frauen in der Öffentlichkeit tragen.


 

Soziale Sicherheit

Partei-Positionen zum Teilaspekt Mindestsicherung

ÖVP

Sebastian Kurz verteidigt die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Neuregelung der Mindestsicherung damit, dass Alleinerzieher*innen und Menschen mit Behinderungen von der Neuregelung profitieren würden. Die Einschränkungen würden nur Zuwander*innen und Menschen, die nicht arbeiten wollen. Kurz meinte außerdem, dass Personen, die weniger gut Deutsch können, auch weniger Sozialhilfe bekommen sollen. Jene Menschen, die „noch nie in Österreich etwas geleistet“ haben, sollten nicht mehr bekommen als Menschen, die hier gearbeitet oder Steuern bezahlt haben.

SPÖ

Pamela Rendi-Wagner warf sowohl FPÖ als auch der ÖVP vor, dass die Neuregelung der Mindestsicherung, der Familienbonus (hier insbesondere bezogen auf Alleinerzieher*innen), sowie das neue Gewaltschutzgesetz (durch die Kürzung der Gelder für Frauenschutzeinrichtungen) zu massiven Verschlechterungen für Frauen in Österreich geführt haben.

 Grüne

Für Werner Kogler verschlechter das neue Gesetz die Lage jener, die ohnehin schon wenig haben. Er betonte, dass vor allem Kinder vermehrt von Armut betroffen sein werden.

Unser Fazit

  • Aus menschenrechtlicher Sicht ist das neue „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ ein Rückschritt für die Menschen in Österreich: Es widerspricht dem Recht auf soziale Sicherheit und dem Recht auf ein Leben in Würde. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen hat das neue Gesetz nicht ausdrücklich zum Ziel, Armut zu vermeiden. Sozialhilfeleistung soll nur mehr der „Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts dienen“. Amnesty hat in einer Stellungnahme das Gesetz ausführlich analysiert und kritisiert.
  • Im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes ist ein möglicher Zuschuss für Alleinerzieher*innen vorgesehen. Ob Alleinerzieher*innen diesen aber wirklich erhalten werden, wird von den Regelungen abhängen, die die Bundesländer noch bis spätestens zum Jahresende erlassen müssen
  • Aus menschenrechtlicher Sicht erscheint bedenklich, dass allein Sprachkenntnisse oder eine bestimmte Schulbildung ausschlaggebend dafür sind, wie viel Sozialleistungen ein Mensch bekommt. Sprachkenntnisse oder Schulbildung dürfen kein Maßstab für ein Leben in sozialer Sicherheit und Würde sein. Jede*r – egal woher er oder sie kommt und welche Sprache er oder sie spricht – hat ein Recht auf Leben in Würde und das Recht auf soziale Sicherheit in Österreich. Zu diesen menschenrechtlichen Grundsätzen hat sich Österreich verpflichtet.

Partei-Positionen zum Teilaspekt 12-Stunden-Tag

ÖVP und FPÖ

Sebastian Kurz (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) verteidigen beide den 12-Stunden-Tag mit den Argumenten einer erhöhten Flexibilität für Arbeitnehmer*innen, sowie eines attraktiveren Wirtschaftsstandorts.

Grüne

Die Grünen plädieren für eine 35-Stunden-Woche und sind gegen den 12-Stunden-Tag. Solange Arbeitgeber*innen und -nehmer*innen sich nicht auf Augenhöhe begegnen würden, nutze so eine Regelung nur den Arbeitgeber*innen, meint Werner Kogler.

SPÖ

Pamela Rendi-Wagner wirft ÖVP und FPÖ vor, die Rechte der Arbeitnehmer*innen durch die Einführung des 12-Stunden-Tages verraten zu haben. Sie kritisiert vor allem die übereilte Erlassung des Gesetzes ohne vorherige Begutachtung: Die Bevölkerung, zivilgesellschaftliche Organisationen und/oder Expert*innen hätten nicht die Möglichkeit gehabt, eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abzugeben.

NEOS

Beate Meinl-Reisinger argumentiert, dass durch durch den 12-Stunden-Tag besonders kleine und mittlere Betriebe bei Auftragsspitzen flexibler arbeiten könnten. Arbeitnehmer*innen und -geber*innen würden davon gleichermaßen profitieren.

Unser Fazit

  • Der 12-Stunden-Tag betrifft das Recht auf Arbeit bzw. auf günstige Arbeitsbedingungen, das zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zählt. Staaten, auch Österreich, haben sich dazu verpflichtet, dieses Recht „fortschreitend“ zu verwirklichen. Rückschritte bei der Verwirklichung des Rechts dürfen nur in Ausnahmefällen, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, gesetzt werden, beispielsweise bei einer Wirtschaftskrise.
  • Die Regelungen zum 12-Stunden-Tag berücksichtigen primär wirtschaftliche Interessen, weniger jedoch die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Menschen (erhöhter Stress, erschwerte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Belastung für ältere Arbeitnehmer*innen oder Alleinerzieher*innen). Aus menschenrechtlicher Sicht ist der 12-Stunden-Tag daher als bedenklicher „Rückschritt“ bei der Verwirklichung des Menschenrechts auf Arbeit und günstige Arbeitsbedingungen anzusehen.

Frauenrechte

Partei-Positionen Zu FRauenrechten und Gleichberechtigung

ÖVP und FPÖ

Sebastian Kurz und Norbert Hofer verteidigten die von ihnen in der letzten Regierung beschlossenen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Neuregelung der Mindestsicherung, des Gewaltschutzpaketes und des Familienbonus.

Grüne und Liste Jetzt

Beide Parteien sind für Frauenquoten (auch in der Wirtschaft) – bis sich Gleichberechtigung „eingependelt hat“ (Werner Kogler). Gerade dort, wo die öffentliche Hand mitreden kann, müsse Gleichberechtigung gelebt und ermöglicht werden.

 SPÖ

Pamela Rendi-Wagner von der SPÖ äußerte sich zum Thema Chancengleichheit von Frauen, insbesondere der gleichen Bezahlung für Männer und Frauen. Es sei inakzeptabel, dass Frauen durchschnittlich um ca. 20% weniger verdienen. Auch ihre Pension sei meist um etwa 50% geringer im Vergleich mit den Pensionen, die Männer erhalten. Dies führe dazu, dass Frauen viel öfter von Altersarmut betroffen sind. Nun will die SPÖ – nach dem Vorbild Islands – Unternehmen in die Pflicht nehmen.

NEOS

Jeder Mensch und jedes Paar soll selbst entscheiden können, a) ob sie Kinder haben wollen und b) wie sie die Kinderbetreuung gestalten. Dafür brauche es die notwendigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Unser Fazit

  • Um die Einkommensschere zwischen den Geschlechtern endlich zu schließen, braucht es Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, damit Frauen nicht gezwungen sind, vorrangig Teilzeit zu arbeiten. 
  • Aus menschenrechtlicher Sicht muss ein Staat wirkungsvolle Maßnahmen setzen, um Gleichberechtigung zu fördern. Ob er dabei auf Frauenquoten setzt – oder andere Mittel verwendet – ist jedoch Sache des Staates. Klar ist: Das Tempo, das Österreich derzeit in Sachen Gleichberechtigung an den Tag legt, muss deutlich erhöht werden!

Migration & Asyl

Parteipositionen zu Migration & Asyl

ÖVP

Die ÖVP findet, dass sich Menschen auf der Flucht und auch Migrant*innen überhaupt nicht erst auf den Weg nach Europa / Österreich machen sollten. Für Sebastian Kurz ist eine restriktive Flüchtlingspolitik die Lösung, damit weniger Menschen auf der Flucht sterben.

NEOS

Die NEOS fordern bessere Rahmenbedingungen für eine „geordnete Zuwanderung“. Diese sei viel zu bürokratisch und die Hürden seien zu hoch. Es gebe Bedarf an qualifizierten Zuwander*innen. Ein Asylantrag alleine dürfe nicht die einzige Möglichkeit sein, nach Österreich zu kommen. Die NEOS fordern, dass der Staat – wie zum Beispiel in Kanada und Australien – sich mit Blick auf den Arbeitsmarkt gezielt aussuchen können soll, wer nach Österreich einwandern darf.

FPÖ

Norbert Hofer plädiert für „Asyl auf Zeit“. Er betont, dass Asyl nur Schutz auf Zeit sei und der Asylstatus schon nach zwei Jahren bei allen Asylberechtigten erneut überprüft werden solle. Darüber hinaus möchte Norbert Hofer, dass Asylwerber*innen erst eine Lehre beginnen dürfen, wenn das Asylverfahren positiv abgeschlossen ist.

Grüne

Werner Kogler fordert hinsichtlich des Umgangs mit Menschen auf der Flucht mehr Verantwortung von der EU, aber auch von den einzelnen Mitgliedsstaaten. Neben der Möglichkeit, in den Herkunftsländern und Nachbarstaaten Asyl zu beantragen, soll die EU auch die Seenotrettung finanzieren und die Aufnahme von Geflüchteten besser organisieren. Er ist für ein einheitliches menschenrechtskonformes Asylsystem in Europa. Jene, denen Asyl zugesprochen wird, sollen in Europa auch Schutz bekommen.

SPÖ

Pamela Rendi-Wagner meint, dass „natürlich jemand diese Flüchtlinge aufnehmen“ müsse, aber dass das „nicht immer die gleichen Länder“ (Österreich, Deutschland, Schweden) tun könnten. Die SPÖ fordert u. a. Wirtschaftshilfe vor Ort und „Verfahrenszentren“ in Afrika mit raschen europäischen Asylverfahren.

Liste Jetzt

Maria Stern betonte im ORF-Sommergespräch mehrmals, dass Asyl ein Menschenrecht sei. Allerdings meinte sie auch, dass nicht „halb Afrika zu uns kommen kann“.

Unser Fazit

  • Das Recht auf Asyl und das Recht auf ein unabhängiges Asylverfahren müssen immer gelten – egal, wie Staaten wirtschaftliche Migration organisieren und gestalten. Asyl ist ein Menschenrecht: Jeder Mensch, der vor Krieg oder Verfolgung flüchtet, hat das Recht, in einem anderen Staat Schutz zu suchen.
  • Das Menschenrecht auf Asyl ist an bestimmte Fluchtgründe geknüpft. Sollten diese wegfallen, kann der Asylstatus grundsätzlich wieder aberkannt werden. Bereits jetzt wird der Asylstatus alle drei Jahre überprüft, entsprechen den EU-Vorgaben, die eine Mindestdauer des Asylstatus von drei Jahren vorsehen. Eine weitere Verkürzung würde  im Widerspruch zu EU-Vorgaben stehen und hätte auch negative Folgen für die Integration der Asylberechtigten (Arbeits- Wohnungssuche, Bildung etc.).
  • Hintergrund der Diskussion über die Abschiebung von Asylwerber*innen in der Lehre ist, dass Asylverfahren in Österreich lange dauern und teilweise mangelhaft sind. Das führt dazu, dass sich viele Asylwerber*innen schon sehr lange in Österreich aufhalten, deshalb gut integriert sind und im Berufsleben stehen. Ein negativer Asylbescheid reißt diese Menschen oft aus ihrem Umfeld. Sie verlieren nochmals das, was sie sich aufgebaut haben. Bei der Diskussion um das Bleiberecht für Asylwerber*innen in einer Lehre darf aus menschenrechtlicher Sicht nicht vergessen werden, dass die Asylverfahren in Österreich qualitativ verbessert und beschleunigt werden müssen. Ein faires Verfahren mit einer angemessenen Dauer ist ein Menschenrecht.
  • Die Idee, Erstaufnahmezentren für Schutzsuchende in EU-Drittstaaten aufzubauen ist aus menschenrechtlicher Perspektive kurzsichtig. Es ist nach wie vor unrealistisch, dass die Rechte von Asylsuchenden in Konfliktstaaten wie Libyen geschützt werden. Eine faire, EU-weite Verteilung von Asylwerber*innen ist längst überfällig!

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