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Mitgliederversammlung 2023

12. Mai 2023 - 13. Mai 2023 Beginn: 18:30 Uhr
Parkhotel Brunauer Elisabethstraße 45a, 5020 Salzburg

Die Amnesty International Österreich Mitgliederversammlung 2023 findet in Präsenz mit Diskussionen am Samstag, 13. Mai 2023 im Parkhotel Brunauer in Salzburg statt. Im Zentrum der MV 2023 wird das Miteinander von Amnesty International stehen. 

Wer am Freitag, den 12. Mai anreist, ist herzlich zu unserem Get Together ab 18:30 Uhr im Parkhotel Brunauer eingeladen. Wir plaudern, essen und trinken eine Kleinigkeit, um uns auf die Mitgliederversammlung einzustimmen.

Alle Abstimmungen und Wahlen finden am Samstag, den 13. Mai vor Ort statt. 

Programm 

  • 12. Mai: Get Together ab 18:30 Uhr im Parkhotel Brunauer, kleines Buffet   
  • 13. Mai MV in Präsenz mit Diskussionen und Abstimmungen im Großen Saal, Parkhotel Brunauer 
  • Check-in: Samstag ab 8:30 Uhr, Beginn der MV: 9:00 Uhr
  • Samstag Abend besteht die Möglichkeit einen Sitzplatz zu reservieren, da einige Teilnehmer*innen noch miteinender essen gehen. (auf eigene Rechnung) 

Verpflegung & Unterkunft 

Pauschalpreis für die MV in Salzburg 2023: Erwachsene: € 24,00, Kinder bis 14 Jahre: € 12,00 

Achtung – Hotel ist bitte selbstständig zu buchen! Hier geht es zur Hotelliste. 

Fristen bitte beachten 

  • Anmeldefrist für die Mitgliederversammlung: Freitag 5. Mai 2023 
  • Anmeldefrist für Kinderbetreuung: Freitag, 28. April 2023 
  • Einzahlungsfrist für den Selbstbehalt: Mittwoch, 10. Mai 2023 
  •  Antragsfrist: 31. März 2023 

Verbindliche Anmeldung zur Mitgliederversammlung 2023

Bitte melde dich bis Freitag, 5. Mai, über das untenstehende Formular an.

Bei Rückfragen wende dich bitte an das Amnesty-Büro unter office@amnesty.at oder telefonisch unter 01/78008.

Wir freuen uns auf dein Kommen!

Wichtige Infos zur Mitgliederversammlung

Was erwartet dich? 

  • Wahlen 
  • Diskussionen und Abstimmungen 
  • Inhaltlicher Input 
  • Internationale Gäste 
  • Austausch mit anderen Amnestymitgliedern 

Bringe dich ein und bestimme mit, wie es bei Amnesty Österreich weitergehen wird!  

Ordentliche Mitglieder können ihre Anträge zu unseren Statuten (Statuten verlinken?) oder zu anderen Themen bis zum 31.März im Office einreichen.  

Wenn du dich für eine der Funktionen interessierst, melde dich beim Nominierungskomitee: NK@amnesty.at 
Gewählt werden heuer zwei RechnungsprüferInnen, ein Mitglied der Schlichtungsstelle, das Nominierungskomitee und die Mitgliederversammlungskommission.  

COVID-19 und Sicherheit

Aktuell gehen wir davon aus, dass die gesundheitspolitische Lage zur Pandemie ein Treffen vor Ort ermöglichen wird. Deshalb freuen wir uns auf ein persönliches Zusammenkommen, bei dem wir natürlich auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen achten werden. 

Warum braucht es eine Mitgliederversammlung? 

Amnesty International ist eine Menschenrechtsorganisation, deren Basis eine breite Mitgliedschaft bildet. Auf internationaler sowie nationaler Ebene werden wichtige Diskussionen in demokratischen Prozessen geführt. In Österreich ist die Mitgliederversammlung das oberste Kontroll- und Entscheidungsorgan.  
Sie findet jährlich statt. 

Was passiert bei der Mitgliederversammlung? 

Die Mitgliederversammlung ist der Ort, an dem sich alle Mitglieder von unserer Arbeit überzeugen und durch eigene Beiträge die Weiterentwicklung der Organisation gestalten und beeinflussen können. Auf der Mitgliederversammlung werden die Mitglieder des ehrenamtlichen Präsidiums, die Rechnungsprüfer*innen sowie die Mitglieder der Mitgliederversammlungs-Kommission (MVK) gewählt. Die Teilnehmer*innen erhalten, durch ein vielfältiges Angebot an Workshops, auch inhaltliche und praktische Tipps für die Menschenrechtsarbeit. 

Wer kann an der Mitgliederversammlung teilnehmen? 

Alle Mitglieder von Amnesty International Österreich sind herzlich eingeladen!  
Egal, ob du schon viele Jahre lang Amnesty International mit deiner Mitgliedschaft unterstützt oder du erst kurz Mitglied bist. Die Mitgliederversammlung bietet für alle interessante Aspekte und Möglichkeiten, Amnesty (neu oder wieder) kennenzulernen. 

Bis wann können Anträge eingereicht werden? 

Anträge an die MV müssen bis zum 21. März 2023 im Amnesty-Büro schriftlich per Post (Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien) oder per Mail an office@amnesty.at einlangen. Nach diesem Termin ist nur noch das Stellen von Initiativanträgen unter besonderen Bedingungen möglich. Wahlvorschläge bitte an das Nominierungskomitee unter nk@amnesty.at. 

Wer ist bei der Mitgliederversammlung stimmberechtigt? 

Aktives Stimm- und Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung haben alle ordentlichen Mitglieder gemäß Satzung Artikel 7, sofern ihr fälliger Mitgliedsbeitrag bis 31.12. des Vorjahres bei Amnesty International Österreich eingelangt ist. Das Stimm- und Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, Delegierungen sind unzulässig. 

Anmeldefrist für die Mitgliederversammlung ist der 5. Mai 2023 

Für Rückfragen steht dir das Office-Team von Amnesty International Österreich unter office@amnesty.at oder telefonisch unter 01/78008 gerne zur Verfügung. 

Wenn du die Mitgliederversammlung persönlich mitgestalten willst, melde dich der Mitgliederversammlungskommission: mvk@amnesty.at 

 Das Programm, alle wichtigen Informationen und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen zur Mitgliederversammlung findest du auf unserer Website.

Information zu Sachanträgen

Anträge für die Mitgliederversammlung müssen bis zum 31. März 2023 im Amnesty-International-Österreich-Büro einlangen. Sie können postalisch (Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien) oder per E-Mail (office@amnesty.at) übermittelt werden. Nach diesem Termin ist nur noch das Stellen von Initiativanträgen unter besonderen Bedingungen möglich! In diesem Fall entscheidet das Mitgliederversammlungs-Komitee (MVK) über die Zulassung der Anträge.

Sachanträge sind Anträge an die Mitgliederversammlung, die einen Beschluss herbeiführen wollen und untenstehende formale Erfordernisse erfüllen müssen. Sie können nur von ordentlichen Amnesty-Mitgliedern eingebracht werden. Die Vorlage für Sachanträge bitte hier herunterladen und verwenden.

Sachanträge müssen folgende formale Erfordernisse erfüllen:

  1. Der Wortlaut des gewünschten Beschlusses muss klar erkennbar sein, etwa durch die vorangestellte Formulierung „Die Mitgliederversammlung möge beschließen:“ oder Ähnliches. Weiters ist der Antragswortlaut in Anführungszeichen zu setzen.
  2. Dem eigentlichen Antragstext gemäß lit. a ist eine möglichst prägnante Begründung, eine kurze Darstellung zur Umsetzbarkeit in personeller und organisatorischer Hinsicht sowie eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen anzufügen, wobei das Vorsichtsprinzip für Kosten- und Ertragsschätzungen beachtet werden muss. Wo es notwendig ist, dabei mit dem Amnesty-Büro Rücksprache zu halten.
  3. Sachanträge, die eine 2/3-Mehrheit erfordern, sind entsprechend zu kennzeichnen, z. B.: „Satzungsantrag - 2/3-Mehrheit erforderlich!“
  4. Ist der Antragstext oder ein Teil davon in einer Fremdsprache abgefasst, so ist dieser Text auch in Übersetzung beizufügen.
  5. Der Antrag hat einen kurzen Titel zu tragen. Es ist der MV-Kommission bei Abgabe des Antrags bekannt zu geben, ob eine umfangreiche und kontroverse Diskussion zu erwarten ist.
  6. Der Antrag ist spätestens bis zum Ende der Antragsfrist (31. März 2023) bei der MVK, per Adresse Amnesty-Büro, einzubringen. Es gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des E-Mail-Eingangs.
  7. Bitte vermeide Abkürzungen oder erläutere diese in deinem Antragstext.

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