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Ein Leben in Angst und Ungewissheit

Verschleppungen, Geheimhaft und politischer Mord

Fokus Österreich, Verschwindenlassen

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Dienstag, 14. September 2010
"Verschwindenlassen" wird nach wie vor von vielen Staaten als Mittel zur Unterdrückung angewandt. Eine 2006 verabschiedete UNO-Konvention soll dieser schweren Menschenrechtsverletzung Einhalt gebieten.

Seit 1966 wurden in 84 Ländern, einschließlich Algerien, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Kolumbien, Libyen, Nepal, Pakistan, Peru, der Philippinen, der Russischen Föderation, Sri Lanka und Sudan, Fälle von systematisch betriebenem "Verschwindenlassen" gemeldet. Die Zahl der mittlerweile bekannt gewordenen Fälle liegt weltweit bei über zwei Millionen und alleine auf dem Balkan werden 15 Jahre nach Kriegsende nach wie vor rund 15.000 Menschen vermisst.

(c) privat

Tomislav Matanović, ein junger katholischer Pfarrer aus Bosnien und Herzegowina, wurde gemeinsam mit seinen Eltern 1995 unter Hausarrest gestellt und von der Polizei verhaftet. Sechs Jahre nach ihrem "Verschwinden" fand man drei mit Handschellen gefesselte Leichen am Grund eines Brunnens, die als die Leichen der Familie Matanović identifiziert werden konnten. Die Familie war aus nächster Nähe erschossen worden. Die bei den Leichen gefundenen Handschellen und Projektile deuten darauf hin, dass die Polizei für ihre außergerichtliche Hinrichtung verantwortlich gewesen sein könnte.
Das Verfahren gegen die mutmaßlichen TäterInnen endete mit Freisprüchen. Bis heute ist niemand für das "Verschwinden" und die Ermordung der Familie Matanović zur Rechenschaft gezogen worden.

Hintergrundinformationen

Als "Verschwindenlassen" wird eine Form von staatlicher Gewalt bezeichnet, bei der eine Person, häufig durch Geheimdienste oder Sondereinheiten, festgenommen und gefangen gehalten wird. Die Festnahme wird geleugnet und der Aufenthaltsort der Person wird nicht bekannt gegeben. Angehörige erhalten keinerlei Informationen über die "Verschwundenen" und werden über ihr Schicksal im Ungewissen gelassen. "Verschwindenlassen" ist oft mit Folter verbunden, da die in die Verschleppung involvierten Personen keinem Gericht und keiner Behörde Rechenschaft ablegen müssen. Viele der "Verschwundenen" werden schließlich getötet und in Massengräbern verscharrt.

Amensty International verurteilt "Veschwindenlassen" als eine besonders schwerwiegende Menschenrechtsverletzung.

(c) Amnesty International

"Verschwindenlassen" wird nach wie vor von vielen Staaten weltweit als Mittel zur Unterdrückung angewandt - um RegimekritikerInnen zum Schweigen zu bringen und missliebige ethnische und religiöse Minderheiten zu verfolgen, aber auch als Repressionsinstrument gegen sozial "unerwünschte" Gruppen, wie Straßenkinder, Prostituierte, Homosexuelle, Obdachlose, Drogenabhängige oder Menschen mit geistiger Behinderung.

"Jedes Mal, wenn das Telefon läutet, denke ich: Eine Nachricht von ihm! Ich sorge mich ob er genug zu Essen bekommt. Im Kühlschrank liegtimmer seine Lieblingsschokolade, für den Fall, dass er nach Hause kommt."
Dharmadasa aus Sri Lanka, deren Sohn 1998 "verschwand". Im fast drei Jahrzehnte dauernden Bürgerkrieg in Sri Lanka wurden Zehntausende Opfer des "Veschwindenlassens". (Quelle: Österreichisches Rotes Kreuz)

(c) ICRC

Die UNO-Konvention gegen das "Verschwindenlassen"

Im Dezember 2006 wurde die UNO-Konvention gegen das "Verschwindenlassen" verabschiedet. Damit wurde ein wichtiges Instrument geschaffen, um weitere Fälle von "Verschwindenlassen" zu verhindern.

Die Konvention verpflichtet Staaten dazu, Personen, die festgenommen werden, strikte Schutzrechte zu gewährleisten, "Verschwundene" ausfindig zu machen und - wenn diese gestorben sind - die sterblichen Überreste ihren Angehörigen zu übergeben. Sie anerkennt das Recht der Familien, die Wahrheit über das Schicksal ihrer Angehörigen zu erfahren, und ihr Recht auf Entschädigung.

(c) Amnesty International

Ein zentrales Element der Konvention ist auch die Verpflichtung der Staaten, TäterInnen strafrechtlich zu verfolgen und zur Verantwortung zu ziehen, ungeachtet dessen, wo die Tat verübt wurde. Insbesondere müssen Staaten dabei ZeugInnen schützen und alle Personen festhalten, die in irgendeiner Weise für Akte des "Verschwindenlassens" verantwortlich sind. Ein unabhängiger UNO-Ausschuss wird die Umsetzung der Konvention prüfen und Beschwerden von Einzelpersonen und Staaten behandeln.

Derzeit fehlt nur noch die Ratifizierung eines einzigen Staates, damit die UNO-Konvention in Kraft treten kann (Stand: 24. August 2010). Amnesty International setzt sich dafür ein, dass alle Staaten diese Konvention vorbehaltlos ratifizieren. Dies wäre ein starkes Signal dafür, dass "Verschwindenlassen" nicht toleriert wird, und gibt jenen, die auf der Suche nach ihren Angehörigen sind, ein wichtiges Instrument in die Hand, um zu ihrem Recht zu kommen.

Österreich befürwortet dieses wichtige Abkommen zwar und hat es bereits im Februar 2007 unterzeichnet. Dennoch ist die offizielle Ratifizierung, die notwendig ist, damit die UNO-Konvention in Österreich anwendbar wird, immer noch ausständig.