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Presseaussendung / Belgien:

Verbot von Nikab und Burka in Belgien würden internationales Recht verletzen

Amnesty International fordert das belgische Parlament dringend auf, nicht für ein Verbot des Gesichtsschleiers zu stimmen.

Anti-Diskriminierung, Religionsfreiheit

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Donnerstag, 22. April 2010

"Ein generelles Verbot von Schleiern, die das Gesicht vollständig oder fast vollständig verhüllen, würde das Recht auf freie Meinungsäußerung und Religionsausübung der betroffenen Frauen beschneiden", warnte Claudio Cordone, Interims-Generalsekretär von Amnesty International vor einem für Donnerstag angesetzten Gesetzesvotum in Brüssel. Die Menschenrechtsorganisation fordert die Abgeordneten dringend auf, nicht für den Entwurf zu stimmen. "Gleichzeitig muss die belgische Regierung sicherstellen, dass Frauen, die die volle Verschleierung wählen - um ihre Identität oder ihren Glauben auszudrücken - dies nicht aufgrund von Zwang oder Diskriminierung tun", so Cordone.

Der Gesetzesentwurf, über den die belgischen Abgeordneten heute abstimmen wollen, verbietet das Tragen eines vollen Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit. Verstöße dagegen sollen mit Geldstrafen zwischen 15 und 25 Euro und bzw. oder Haftstrafen von bis zu einer Woche geahndet werden. Ausgenommen von dem Verbot sind nur Masken, die aus gesundheitlichen Gründen oder als Kostümierung getragen werden.

Die universalen Menschenrechte garantieren das Recht auf freie Meinungsäußerung und freie Religionsausübung. Diese Freiheit erstreckt sich auch auf die Kleidung der Menschen. Staaten dürfen daher nicht grundsätzliche Regelungen erlassen, wie Frauen sich kleiden müssen. Außerdem müssen sie dafür sorgen, dass Frauen derartige Vorschriften nicht von Dritten - seien es Gemeinschaften oder ihre Familien - aufgezwungen werden.

"Frauen dürfen weder vom Staat noch von Einzelpersonen zum Tragen eines Kopftuchs oder Schleiers verpflichtet werden. Ebenso wenig darf ihnen jemand die Verhüllung verbieten", so Cordone. "Zum Zweck der öffentlichen Sicherheit werden gewisse Beschränkungen der Vollverschleierung dennoch legitim sein. Diese müssen jedoch klar definiert und begrenzt sein. Es ist beispielsweise vollkommen legitim, die Frauen zu ersuchen, den Schleier abzulegen, um ihre Identität feststellen zu können."

In den vergangenen Monaten hat sich in Europa eine öffentliche Debatte über das Tragen von Gesichtsschleiern wie Burka und Nikab entsponnen. Vor wenigen Tagen kündigte die französische Regierung einen dem belgischen ähnlichen Gesetzesentwurf an. Amnesty International glaubt nicht, dass ein totales Verbot von Schleiern, die das Gesicht bedecken, in der Öffentlichkeit aus einem legitimen Grund notwendig oder verhälntismäßig ist.

Für Interviews steht Ihnen Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty in Österreich, zur Verfügung.