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Presseaussendung / Österreich:

UPR: Amnesty fordert Selbstkritik statt Hochglanz-Werbung

Universelle Menschenrechtsprüfung: UNO nimmt erstmals Österreich unter die Lupe - Amnesty beanstandet Umgang mit Defiziten

UNO

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Dienstag, 25. Jänner 2011

Am morgigen Mittwoch präsentiert Außenminister Michael Spindelegger in Genf im Rahmen der Universellen Menschenrechtsprüfung (engl. Universal Periodic Review, UPR) den Staatenbericht über die Menschenrechtslage in Österreich. Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt erwartet eine "auf Hochglanz polierte Werbebroschüre, die symptomatisch für den Umgang der heimischen Regierung und Behörden mit menschenrechtlichen Defiziten ist". "Für einen menschenrechtlich hoch entwickelten Staat, der Vorbild sein will für jene Länder, die weitverbreitete und schwerste Menschenrechtsprobleme haben, wäre allerdings deutlich mehr Selbstreflexion und Selbstkritik angebracht", sagt Patzelt.

Mit dem Hinweis auf Österreichs laufende Bewerbung um einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat - wo die Bundesregierung nach eigener Bekundung einen "Beitrag für eine stetige Verbesserung der Menschenrechte weltweit" leisten will - fordert Patzelt, Kritik an der heimischen Menschenrechtslage ernst zu nehmen und angemessen darauf zu reagieren. Er zeigte sich gespannt, welche der im Vorfeld eingebrachten Forderungen und Empfehlungen der Zivilgesellschaft die Staatenvertreter im UNO-Menschenrechtsrat aufgreifen werden. Es ist das erste Mal, das Österreich unter dem neuen UNO-Mechanismus auf dem Prüfstand steht.

Amnesty International fordert in ihrem Schattenbericht unter anderem:

  • die wirksame Ratifizierung und umfassende Umsetzung wichtiger internationaler und regionaler Menschenrechtsabkommen, die Österreich unterzeichnet hat, darunter neben der gesamten Kinderrechtskonvention insbesondere die UNO-Konvention gegen Folter. Trotz eines dokumentierten Folterfalls (Bakary J.) gibt es weiterhin keinen konkreten Zeitrahmen für die Verankerung des Tatbestands Folter mit entsprechendem Strafmaß im österreichischen Strafrecht.
  • eine angemessene Reaktion von Polizei und Justiz auf Rassismus. Neben einer speziellen Ausbildung für Polizisten bedeutet das: Die Untersuchung aller Vorwürfe rassistischen Verhaltens und angemessene Bestrafung sowie die systematische statistische Erfassung rassistischer Straftaten. Empfohlen wird auch die Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.
  • die Behebung struktureller Mängel: Dazu gehört die Schaffung einer unabhängigen Untersuchungsbehörde für Polizeiübergriffe*, die Disziplinarverfahren einleiten und Fälle direkt an die Justiz weitergeben kann. Außerdem muss die Bundesregierung die Rolle der Menschenrechtskoordinatoren in den Bundesministerien und Landesregierungen politisch aufwerten und diese mit ausreichenden Ressourcen ausstatten.
  • die Gewährleistung fairer Asylverfahren durch Sicherstellung des Zugangs von Asylwerbern zu unabhängiger Rechtsberatung. Empfohlen wird zudem die Wiedereingliederung des Asylgerichtshofs in das System der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Kritik äußert Amnesty International neuerlich am gekappten Instanzenzug für Asylwerber. Sie würden wie Menschen zweiter Klasse behandelt und hätten de facto gegen eine Ablehnung ihres Asylantrags weniger rechtliche Mittel in der Hand als Österreicher gegen einen Steuerbescheid oder ein Strafmandat wegen Schnellfahrens, so Patzelt. Zudem müsse in Österreich dringend das Bewusstsein geschaffen werden, dass es sich bei Rassismus nicht bloß um ein individuelles Phänomen, sondern um ein strukturelles Problem handelt. Als Vergleich zieht Patzelt Gewalt in der Familie heran, die vor dreißig Jahren noch als Kavaliersdelikt betrachtet wurde und erst durch die Erfassung als gesamtgesellschaftliches Problem effektiv bekämpft werden kann.

*Europarats-Menschenrechtskommissar Hammarberg bezeichnete 2008 die irische Garda Ombudsman Commission (GSOC) als modellhaft. Siehe hier.

Hintergrund: Die universelle Menschenrechtsprüfung

Der UNO-Menschenrechtsrat (MRR) prüft seit drei Jahren reihum die Menschenrechtslage in den 192 UNO-Mitgliedsstaaten. Die Diskussion im 48 Staaten umfassenden MRR wird auf Basis eines Regierungsberichts und zivilgesellschaftlicher Beteiligung geführt und mündet in vorläufige Empfehlungen an Österreich, die am 28. Jänner präsentiert werden. Die Bundesregierung kann dazu bis Juni 2011 Stellung nehmen. Bis zur nächsten Prüfung in vier Jahren sollte Österreich seine Verpflichtungen nachgekommen sein.