
IHRE SPENDE ZÄHLT
Presseaussendung:
UNO-Konvention gegen Verschwindenlassen ratifizieren
Amnesty International fordert Ratifizerung der Konvention zum Schutz vor Verschleppung und Geheimhaft - Österreich könnte unter den ersten 20 Staaten sein
Amnesty International fordert die Bundesregierung auf, die UNO-Konvention zum Schutz gegen das Verschwindenlassen rasch zu ratifizieren. Das 2006 verabschiedete Abkommen braucht 20 Vertragsparteien, um in Kraft zu treten; bisher haben 19 Staaten die Konvention ratifiziert. „Österreich hat die Konvention unterzeichnet und eine Ratifizierung bereits im Vorfeld seiner Kandidatur für den UNO-Menschenrechtsrat angekündigt“, appelliert Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt zum Internationalen Tag der Verschwundenen am 30. August.
Verschwindenlassen ist eine besonders schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und geht häufig einher mit Geheimhaft, Folter und außergerichtlicher Hinrichtung. Allein auf dem Balkan gelten auch mehr als ein Jahrzehnt nach dem Krieg rund 15.000 Menschen als „verschwunden“. Weltweit sind zwei Millionen Menschen verschwunden. Seit 1966 wurden in 84 Ländern Fälle systematisch betriebenen „Verschwindenlassens“ bekannt, darunter Argentinien, Chile, Russland, Sri Lanka und Bosnien-Herzegowina.
„Das internationale Abkommen über den Schutz vor Verschwindenlassen gibt verzweifelten Angehörigen, die jahrelang über das Schicksal ihrer Liebsten im Ungewissen gelassen werden, endlich ein Rechtsmittel in die Hand“, betont Patzelt. Nur wenige Hundert Kilometer von Österreich entfernt wurde etwa bis heute niemand für die Ermordung der „verschwundenen“ bosnischen Familie Matanovic zur Verantwortung gezogen. Der katholische Pfarrer Tomislav Matanovic und seine Eltern wurden 1995 verhaftet und erst 2001 mit Handschellen gefesselt tot am Grund eines Brunnens gefunden.
UNO-Konvention - gegen die Ungewissheit und Straflosigkeit
Am 20. Dezember 2006 von der UNO-Vollversammlung verabschiedet, verpflichtet die Konvention die Vertragsstaaten dazu, Personen, die festgenommen werden, strikte Schutzrechte zu gewähren, „Verschwundene“ ausfindig zu machen und - wenn diese gestorben sind - die sterblichen Überreste ihren Angehörigen zu übergeben. Sie anerkennt das Recht der Familien, die Wahrheit über das Schicksal ihrer Angehörigen zu erfahren, und ihr Recht auf Entschädigung. Ein zentrales Element der Konvention ist auch die Verpflichtung der Staaten, Täter strafrechtlich zu verfolgen und zur Verantwortung zu ziehen, ungeachtet dessen, wo die Tat verübt wurde. Insbesondere müssen Staaten dabei Zeugen schützen und alle Personen festhalten, die in irgendeiner Weise für Akte des „Verschwindenlassens“ verantwortlich sind. Ein unabhängiger UNO-Ausschuss wird die Umsetzung der Konvention prüfen und Beschwerden von Einzelpersonen und Staaten behandeln.
83 Staaten haben die Konvention bisher unterzeichnet. Derzeit fehlt nur noch die Ratifizierung eines einzigen Staates, damit die UNO-Konvention in Kraft treten kann (Stand: 24. August 2010). Österreich hat die Konvention bereits am 6. Februar 2007 unterzeichnet und die Ratifizierung in den „Vorhaben und Verpflichtungen“ für die Bewerbung um einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat 2011-2014 in Aussicht gestellt.
„Verschwindenlassen“
Als Verschwindenlassen wird eine Form staatlicher Gewalt bezeichnet, bei der eine Person, häufig durch Geheimdienste oder Sondereinheiten, festgenommen und gefangen gehalten wird. Die Festnahme wird geleugnet und der Aufenthaltsort der Person nicht bekanntgegeben. Angehörige erhalten keinerlei Informationen über die „Verschwundenen“ (span. desaparecidos) und werden über ihr Schicksal im Ungewissen gelassen. „Verschwindenlassen“ ist oft mit Folter verbunden, da die in die Verschleppung involvierten Personen keinem Gericht und keiner Behörde Rechenschaft ablegen müssen. Viele der „Verschwundenen“ werden schließlich getötet und in Massengräbern verscharrt.
Tag der Verschwundenen
Der Gedenktag am 30. August erinnert an das Schicksal von Personen, über deren Verbleib nichts bekannt ist. Er geht auf die Initiative der Lateinamerikanischen Föderation der Vereinigungen von Familienangehörigen Festgehaltener und Verschwundener im Jahre 1981 zurück.

