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Presseaussendung / Österreich:
Über 110.000 Unterstützungserklärungen an Prammer übergeben
Initiative Gegen-Unrecht wird zusätzlich von vier Abgeordneten in parteiübergreifendem Antrag ins Parlament eingebracht
WIEN, 11. 11. 2010 – Knapp einen Monat nach dem Start unterstützen mehr als 110.000 Menschen und über 75 Organisationen die Initiative „Gegen-Unrecht: Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ von Caritas, Diakonie, SOS-Kinderdorf und Amnesty International - und es werden täglich mehr! Bei der offiziellen Übergabe der bisher eingelangten Unterschriften im Parlament konkretisierten Michael Landau, Michael Chalupka, Christian Moser und Heinz Patzelt als Vertreter der Initiative Gegen-Unrecht vier Forderungen an die Politik:
1.) Die UNO-Kinderrechtskonvention muss ohne Wenn und Aber in die österreichische Verfassung aufgenommen werden. Denn Kinderrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind unteilbar. Um die inhaltliche Diskussion voranzutreiben und die Umsetzung mit 1. Jänner 2011 zu ermöglichen, fordert die Initiative den Hauptausschuss des Parlaments auf, eine parlamentarische Enquete zum Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ einzuberufen und das Thema auf Basis der exzellenten Vorarbeiten des „Österreichischen Netzwerks Kinderrechte" zu diskutieren
2.) Ein Aussetzen aller Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bis einwandfreie kinderrechtliche und bleiberechtliche Gesetze beschlossen sind. Insbesondere muss im Blick auf das Kindeswohl eine rasche Lösung für gut integrierte Familien gefunden werden, die schon jahrelang in Österreich leben. Nur so kann verhindert werden, dass Familien mit Kindern ,die jahrelang in Österreich leben, ins Gefängnis kommen, auseinandergerissen und abgeschoben werden. Nur so kann verhindert werden, dass Familien mit Kindern, die jahrelang in Österreich leben, ins Gefängnis kommen, auseinandergerissen und abgeschoben werden. Das ist menschenrechtlich inakzeptabel und schadet darüber hinaus der wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs
3) Kinder müssen einen eigenen Bleiberechtsanspruch haben und dürfen niemals für ihre Eltern haften. „Willkürakte“ müssen der Vergangenheit angehören. Statt eines „Gnadenakt-Roulettes“ muss es einen österreichweit einheitlichen, durchsetzbaren Bleiberechtsanspruch geben, wenn die Bedingungen eines neu zu schaffenden Kritierienkataloges erfüllt sind. Dieser Katalog muss menschenrechtskonform, transparent, differenziert und individuell auf die einzelnen Elemente wie Aufenthaltsdauer, Integration, Sprachkenntnis und korrekte Lebensführung eingehen.
4) Schlussendlich müssen diese neuen Regelungen zu Kinder-Menschenrechten und zum Bleiberecht entsprechend ins Asyl- und Fremdenrecht eingebaut werden. Diese Rechtsbereiche müssen einander ergänzen und dürfen einander nie mehr derart widersprechen, dass die eine Behörde Maßnahmen der anderen Behörde unterläuft oder wieder aufheben muss. Schnelligkeit, Qualität, Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Konsistenz von Verfahren sind kein Widerspruch, sondern möglich und ein Gebot der Fairness und der Menschenrechte.
Gegen-Unrecht ist eine Initiative von Amnesty International, Caritas, Diakonie und SOS Kinderdorf.
Rückfragehinweise:
Claudia Schönwetter-Vogt, Amnesty International Österreich, 0664/2359130, claudia.vogt(at)amnesty.at
Klaus Schwertner, Caritas Erzdiözese Wien, 0664/8482618, klaus.schwertner(at)caritas-wien.at
Viktor Trager, SOS-Kinderdorf Österreich, 0676/88144201, viktor.trager(at)sos-kd.org
Bettina Klinger, Diakonie Österreich, 0664 / 314 93 95, bettina.klinger(at)diakonie.at


