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Presseaussendung / Schweiz:

Schwarzer Tag für die Menschenrechte

Amnesty kündigt nach Ja zur "Ausschaffungsinitiative" genaue Beobachtung der Umsetzung an

Abschiebung, Flüchtlinge

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Sonntag, 28. November 2010

Nach Annahme der sogenannten Ausschaffungsinitiative fordert Amnesty International die Schweizer Behörden auf, internationalen Verpflichtungen der Schweiz nachzukommen und Abschiebungen von straffällig gewordenen Ausländern nicht durchzuführen, wenn dies Menschenrechte verletzt.

"Die Schweiz kann und darf nicht erlauben, dass Volksentscheide ihre völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen außer Kraft setzen", sagt John Dalhuisen, Europa-Direktor bei Amnesty. Die Menschenrechtsorganisation appelliert dringend an die Schweizer Regierung (Bundesrat), die Ausweisung und Abschiebung von Ausländern nicht durchzuführen, wenn das völkerrechtlich verbindliche Prinzip des non-refoulement dadurch verletzt werden könnte. Die Schweiz muss Betroffenen darüber hinaus eine Berufungsmöglichkeit in die Hand geben.

Eine Umsetzung der in der Schweiz angenommenen Initiative würde bedeuten, dass die Schweizer Verfassung mit einem Artikel ergänzt wird, der eine "automatische" und sofortige Abschiebung straffällig gewordener Ausländern erlaubt. Dies würde ein Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention verletzen, nämlich das Prinzip des non-refoulement, das eine Rückführung von Menschen in Länder verbietet, wo ihnen Tod oder Folter drohen (Artikel 33). Die in der Initiative vorgesehenen Tatbestände erstrecken sich von Diebstahl und Sozialbetrug über bewaffneten Raub, Menschen- oder Drogenhandel bis hin zu Vergewaltigung und Mord.

Der geforderte Automatismus bedeutet, dass die Betroffenen sofort und ohne Berufungsmöglichkeit  ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren würden, zudem würde ihnen ein 15- bis 20-jähriges Aufenthaltsverbot in der Schweiz drohen. Betroffen sein könnten auch Asylwerber, anerkannte Konventionsflüchtlinge und sogar Menschen mit Migrationshintergrund, die in zweiter oder dritter Generation in der Schweiz leben, aber nicht Staatsbürger der Schweiz sind. Verletzt würde nicht zuletzt das Recht auf Familien- und Privatleben von Asylwerbern, Flüchtlingen und Migranten.

Bestürzt über das Abstimmungsresultat zeigte sich Daniel Bolomey, Generalsekretär der Schweizer Amnesty-Sektion. "Die Initiatoren haben einmal mehr aus der missbräuchlichen Verwendung des Initiativrechts verbunden mit fremdenfeindlichen Parolen politisches Kapital geschlagen", sagte Bolomey. "Der Verfassungsartikel widerspricht nicht nur der Schweizer Verfassung und internationalen Vereinbarungen, sondern ist schlicht unnütz." Geltende Gesetze würden bereits die Abschiebung verurteilter Straftätern erlauben. Die Schweizer Sektion der Menschenrechtsorganisation kündigte an, die Umsetzung der Initiative genau zu beobachten und in allen Fällen aktiv zu werden, wo Menschen aus der Schweiz ausgewiesen und in ein Land zurück geschickt werden sollen, in dem ihnen Folter oder die Todesstrafe drohen.

Die sogenannte Ausschaffungsinitiative untergräbt nicht nur internationale Vereinbarungen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, den UNO-Pakt II, die Kinderrechtskonvention oder das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU. Sie verletzt auch das in der eidgenössischen Verfassung festgeschriebene Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Verbot jeglicher Form von Diskriminierung.

Das Abstimmungsresultat droht zudem das Ansehen der Schweiz als Verfechterin der Menschenrechte weltweit nachhaltig zu schädigen - zu einem Zeitpunkt, wo die Schweiz die Präsidentschaft der UNO-Generalversammlung inne hat. Folgenschwerer ist jedoch das gefährliche Signal, das die Schweiz an die Nachbarstaaten aussendet. Auch dort könnte die Diskriminierungspolitik auf fruchtbaren Boden fallen.