
IHRE SPENDE ZÄHLT
Presseaussendung / Österreich:
Offener Brief an die Abgeordneten zum Nationalrat
Nachdem achtjährige Zwillinge die letzte Nacht vor ihrer Abschiebung in einer Schubhaftzelle verbringen mussten, ist es Zeit, ein Zeichen gegen Unrecht zu setzen. Amnesty International engagiert sich daher für die vollständige Aufnahme der UNO-Kinderrechtskonvention in die Verfassung. Von den Nationalratsabgeordneten fordern wir gemeinsam mit Caritas, Diakonie und SOS-Kinderdorf das Bekenntnis, dass Kinder nicht ins Gefängnis gehören. Weil "es nicht der Innenministerin überlassen bleiben darf, wie viel oder wenig Menscherechtskonformität ihr gerade politisch opportun erscheint", sagt Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
am 6. Oktober 2010 wurden zwei gut integrierte, achtjährige Mädchen von ihrer
kranken Mutter getrennt, ins Gefängnis gesteckt und mit ihrem Vater in den Kosovo
abgeschoben. Es kann für die Sicherheit der Republik nicht notwendig sein, zwei
Kinder von ihrer Mutter zu trennen und mit Gewalt außer Landes zu schaffen. Wir
dürfen nach so einem Fall jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, denn aus
unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass dies kein Einzelfall ist.
Die ständigen Verschärfungen des Asyl- und Fremdenrechts haben dazu geführt,
dass die Gesetze selbst für RechtsexpertInnen kaum mehr verständlich und auch für
die Behörden nicht mehr eindeutig anwendbar sind. VertreterInnen der Polizei
beharren darauf, dass die Vorgehensweise rechtmäßig und unvermeidbar gewesen
sei. Wenn es aber die Rechtslage erfordert, Familien auseinander zu reißen und
kleine Kinder frühmorgens mit gezücktem Sturmgewehr aus den Betten zu holen, um
sie abschieben zu können, dann gehören diese Gesetze geändert.
Über alle Parteigrenzen hinweg fordern wir daher das Bekenntnis, dass Kinder
nicht ins Gefängnis gehören.
Es ist nur schwer zu begreifen, dass gut integrierte Familien, deren Kinder den
größten Teil ihres Lebens in Österreich verbracht haben, und die besser Deutsch als
ihre Muttersprache sprechen, kein humanitäres Bleiberecht erhalten. Bleiberecht
darf nicht zum Lotteriespiel verkommen. Denn nicht nur im aktuellen Fall der Familie
K. wurden offensichtlich anerkannte Menschenrechte verletzt und gegen die
Kinderrechtskonvention verstoßen. Österreich hat zwar die Kinderrechtskonvention
der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1992 ratifiziert, an eine Verankerung im
Verfassungsrang für Kinder im Asyl- oder Bleiberechtsverfahren wurde aber nicht
gedacht. Die Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls bei
jeder Form staatlichen Handelns und sieht ausdrücklich den Schutz von Kindern im
Asylverfahren und Fremdenrecht vor. Das Vorgehen der Polizei, die Zerreißung von
Familien durch Einsperren und getrennte Abschiebung zeigen aktuell die
Missachtung dieses Grundsatzes. Daher weisen wir Sie darauf hin, dass die Rechte
der Kinder für alle Kinder gelten müssen und über die Standards der europäischen
Menschenrechtskonvention hinausreichen.
Sie haben es in der Hand!
Wenn Sie nicht wollen, dass weiterhin Kinder in Gefängnissen landen, dann
sollten Sie die Kinderrechtskonvention endlich uneingeschränkt in die Verfassung aufnehmen. Wenn Sie nicht wollen, dass weiterhin Kinder in Schubhaft landen und Familien auseinandergerissen werden, dann müssen Sie ein Zeichen setzen und ein neues Fremdenrecht fordern.
Michael Chalupka
Direktor Diakonie Österreich
Michael Landau
Caritasdirektor der Erzdiözese Wien
Christian Moser
Geschäftsführer SOS-Kinderdorf Österreich
Heinz Patzelt
Generalsekretär Amnesty Int. Österreich


