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(c) Amnesty International

Presseaussendung / Österreich:

Entwurf für Strafrechtsnovelle geht zu weit - Ziviler Ungehorsam als Terror-Tat?

Zivilgesellschaftliche Aktionen wie die Besetzung der Hainburger Au könnten künftig als Terror-Tat unter Strafe stehen, weil die Tatbestände für terroristische Straftaten im Entwurf zum Terror-Präventionsgesetz 2009 zu weit definiert sind.

Kampf gegen den Terror, Meinungsfreiheit

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Donnerstag, 14. Jänner 2010

“Kommt die Novelle mit den jetzigen Bestimmungen, dann kann damit bei einseitiger Auslegung jegliche zivilgesellschaftliche Bewegung, die vom Staat unerwünscht ist, unterdrückt und verfolgt werden“, stellt Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International in Österreich, besorgt fest. „Nicht nur die jüngste Audimax-Besetzung, auch die Besetzung der Hainburger Au von 1984 würde alle Elemente einer terroristischen Straftat erfüllen.“ Im schlimmsten Fall könnten selbst Facebook-Aufrufe zu zivilem Ungehorsam als Terrorismus gewertet werden.

Der Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes 2010, mit dem ein EU-Rahmenbeschluss von November 2008 umgesetzt wird, soll dazu dienen, dass auch die Vorbereitung und Organisation, d.h. Ausbildung, Gutheißung oder Medienarbeit zu terroristischen Zwecken unter Strafe gestellt werden. Amnesty International anerkennt die Notwendigkeit, das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus anzupassen. In der am Mittwoch an das Parlament übermittelten Stellungnahme werden aber - wie schon bei der Strafrechtsänderung 2002 – die überschießende Umsetzung und die weiten und unbestimmten Formulierungen der Straftatbestände kritisiert.

Dabei mahnt Amnesty International besonders das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art.10 EMRK) ein. Auch die europäische Grundlage der anstehenden Strafrechtsnovelle hält fest, dass die öffentliche Debatte über sensible politische Themen nicht durch die innerstaatliche Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses unterdrückt werden darf – und zwar auch wenn geäußerte Ansichten radikal oder kontrovers sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dazu schon 2005 festgestellt, dass es im allgemeinen Interesse sein muss, auch kleine, informelle Gruppen außerhalb des Mainstreams durch Aktionen wie Flugblätter-Verteilen an der öffentlichen Meinungsbildung effektiv teilhaben zu lassen.

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