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IHRE SPENDE ZÄHLT

Presseaussendung / Russische Föderation:

Chodorkowski-Urteil: Russland weit entfernt von Menschenrechts-Standards in Europa

Medwedews Ankündigung "bloße Floskel" - Verteidigung behindert, Entlastungszeugen nicht gehört

unfaires Verfahren

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Montag, 27. Dezember 2010

Amnesty International kritisiert den Schuldspruch im Prozess gegen Michail Chodorkowski und Platon Lebedew. „Das Urteil und das gesamte Verfahren zeigen, wie weit Russland von einem Rechtsstaat entfernt ist. Die Macht steht über dem Recht“, sagt Peter Franck, Russland-Experte von Amnesty International in Deutschland. „Präsident Dmitri Medwedews angekündigter ‚Kampf gegen den Rechtsnihilismus’ erscheint als bloße Floskel. Russland muss die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention endlich umsetzen!“

Unfaires Verfahren

Insgesamt kritisiert Amnesty International das Verfahren im Fall Chodorkowski/Lebedew als unfair. Die Verteidigung wurde behindert und Entlastungszeugen nicht gehört. Inhaftierte Mitarbeiter Chodorkowskis und Lebedews berichteten, es sei Druck auf sie ausgeübt worden, belastende Aussagen zu machen.

Russland-Experte Peter Franck (c) Amnesty/Jens Liebchen

"Die Anklage kam zu einem Zeitpunkt, als beide Beschuldigten einen großen Teil der Strafe aus dem ersten Prozess verbüßt hatten und mit einer Freilassung auf Bewährung hätten rechnen können“, sagt Russland-Experte Franck. Vieles deute darauf hin, dass der Prozess politisch motiviert war. „Öffentliche Vorverurteilungen Chodorkowskis, wie sie Ministerpräsident Wladimir Putin geäußert hat, sind eine offene Beeinflussung der Justiz.“

Amnesty International fordert eine unabhängige Überprüfung der in beiden Verfahren erhobenen Vorwürfe gegen Chodorkowski und Lebedew.

Hintergrund:

In diesem zweiten Verfahren gegen Chodorkowski (47), früher Chef des mittlerweile zerschlagenen Ölkonzerns Yukos, und dessen Geschäftspartner Lebedew ging es um Vorwürfe von Unterschlagung und Geldwäsche. Der einstige Ölmagnat und Kreml-Kritiker sitzt bereits seit Jahren hinter Gittern. Lebedew und er waren 2005 wegen Finanzbetrugs und Steuerhinterziehung zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Das Strafmaß für die beiden nach dem neuen Schuldspruch steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft beantragte weitere sechs Jahre Haft für Chodorkowski und Lebedew. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.