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Presseaussendung:
Amnesty International gewinnt endgültig alle Glock-Verfahren
Nach jahrelanger Prozessführung hat Amnesty International nun endgültig alle von Gaston Glock und der Firma Glock angestrengten Gerichtsverfahren in letzter Instanz gewonnen. Ausgangspunkt der Klagen von Glock waren kritische Fragen von Amnesty International zu Herkunft und Handelsweg einer fabriksneuen Glock-Pistole im Waffenembargogebiet Darfur im Sudan im Jahr 2006.
„Man braucht zwar einen langen Atem, verlässliche Unterstützung vieler Mitglieder und qualifizierte anwaltliche Begleitung, aber es gibt keinen Grund, sich von einer weltbekannten Waffenfirma einschüchtern zu lassen!“ stellt Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International, fest.
Der Vorfall und das schwierige und aufwändige Gerichtsverfahren belegen für Amnesty International deutlich, dass der internationale Handel mit Waffen dringend mehr Transparenz unter zentraler Verantwortung der Staaten und einen bindenden und strengen völkerrechtlichen Gesamtvertrag auf UNO-Ebene braucht: „Erstaunlich auch, dass die Republik Österreich keinerlei aktives Interesse an der Aufklärung des Sachverhaltes hatte!“
Im Jahr 2006 reiste ein Journalist zu einem Interview mit einem Rebellenführer ins Bürgerkriegsgebiet in Darfur. Am Armaturenbrett eines Jeeps der Rebellengruppe sah der Journalist eine funkelnagelneue Glockpistole und konnte unauffällig deren Seriennummer HAP 850 notieren. Nach seiner Rückkehr gab er diese Information an Amnesty International Österreich weiter.
„Wir fanden diesen Hinweis sehr beunruhigend, recherchierten die Plausibiltät der Information und stellten dann an das Wirtschaftsministerium und die Firma Glock die Frage, wie diese Waffe unter Umgehung internationaler Auflagen dorthin kommen konnte“ erzählt Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich.
Statt sich an der Aufklärung des Sachverhaltes engagiert zu beteiligen, zogen Vertreter der Firma Glock die Information in Zweifel, vermuteten einen gefälschten Nachbau und forderten per Anwaltsschreiben von Amnesty International einen öffentlichen Widerruf ein. Danach folgten eine medienrechtliche Klage von Gaston Glock und ein Schadenersatzprozess durch die Firma Glock.
Im Prozessverlauf wurde bekannt, dass der ursprüngliche kommerzielle Erwerber dieser Pistole in Kuwait Geschäftsverbindungen in den Sudan hatte und auch selbst dorthin gereist war. Schlussendlich wurden vom Gericht und der Berufungsinstanz festgestellt, dass die Aussage des Journalisten, der diese Pistole in Darfur gesehen hatte, der Wahrheit entspricht und damit alle Klagen endgültig abgewiesen.

