Presseaussendung / VR China:
Aktivist Tan Zuoren muss freigelassen werden
Der chinesische Menschenrechtsaktivist Tan Zuoren ist am Dienstag in einem unfairen Prozess wegen „Anstiftung zu Subversion“ zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Amnesty International fordert seine umgehende Freilassung.
Tan Zuoren hatte die Kommunistische Partei und die Führung in Peking unter anderem wegen ihres Umgangs mit dem Massaker von Tiananmen im Jahr 1989 kritisiert, aber auch den Tod von tausenden Kindern während des Erdbebens in Sichuan untersucht und dabei Pfusch beim Bau von Schulgebäuden aufgedeckt.
„Seine Festnahme im Vorjahr, der unfaire Prozess und jetzt der Schuldspruch sind weitere verstörende Beispiele, wie die chinesische Führung die vagen und weit formulierten Gesetze nutzt, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen und sie zu bestrafen“, sagte Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty in Österreich. „Die Chinesen können nicht weiterhin behaupten, sie würden Menschenrechtsverteidiger nach ihren Gesetzen behandeln, wenn sie in Verfahren wie diesem ihre eigenen Vorschriften verletzen.“
Das Urteil war am Dienstag in der Früh in der Provinzhauptstadt Chengdu bekanntgegeben worden. Auch Wan Quinghua protestierte gegen die Verurteilung ihres Mannes Tan Zuoren: „Selbst ein Tag Haft ist zuviel. Er hat nur von seinem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch gemacht“, sagte sie zu Amnesty International.
Tan Zuorens Verfahren am 12. August war besonders unfair und verstieß gegen die chinesische Strafprozessordnung. Seine Anwälte sagten, eine Verteidigung sei nicht möglich gewesen. Sie durften keine Zeugen aufrufen oder Videos zeigen. Ein Zeuge der Verteidigung, der über China hinaus bekannte Künstler Ai Weiwei, wurde geschlagen und von Uniformierten illegal festgehalten, bis der Prozess beendet war.
Zudem wurden zwei Journalisten aus Hong Kong von ihrer Berichterstattung über den Fall abgehalten. Lokale Polizisten hielten beide unter dem Vorwand einer Drogenrazzia im Hotel fest. Im Gerichtssaal selbst durften nur Tan Zuorens Ehefrau und eine Tochter anwesend sein, weitere Unterstützer wurden nicht eingelassen. Anwesende Journalisten wurden in ihrer Arbeit behindert.
Das Gericht verstieß außerdem gegen die Strafprozessordnung, indem es das Urteil um vier Monate verschob, ohne der Verteidigung eine Erklärung dafür zu geben.
„Der Ruf nach Gerechtigkeit wird nur lauter werden, je mehr Menschenrechtsverteidiger eingesperrt werden“, warnte Patzelt.


