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Steinigung vorerst ausgesetzt
Der 43-jährigen Sakineh Mohammadi Ashtiani, Mutter zweier Kinder, droht im Gefängnis von Tabriz im Nordwesten des Iran die Hinrichtung. Am 8. Juli 2010 gab die iranische Botschaft in London bekannt, dass die Frau vorerst nicht durch Steinigung hingerichtet werde. Das Todesurteil könne jedoch zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer Steinigung oder auf andere Weise vollstreckt werden.
UA 211/09-1 AI-Index: MDE 13/075/2010 9. Juli 2010
Weitere Informationen zu UA 211/09 (MDE 13/082/2009, 7. August 2009)
Frau SAKINEH MOHAMMADI ASHTIANI
Der 43-jährigen Sakineh Mohammadi Ashtiani, Mutter zweier Kinder, droht im Gefängnis von Tabriz im Nordwesten des Iran die Hinrichtung. Am 8. Juli 2010 gab die iranische Botschaft in London bekannt, dass die Frau vorerst nicht durch Steinigung hingerichtet werde. Das Todesurteil könne jedoch zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer Steinigung oder auf andere Weise vollstreckt werden.
Sakineh Mohammadi Ashtiani wurde im Mai 2006 schuldig befunden, eine „unerlaubte Beziehung“ zu zwei Männern zu haben. Das Strafmaß wurde auf 99 Peitschenhiebe festgesetzt. Außerdem wurde sie des „Ehebruchs“ für schuldig befunden. Sakineh Mohammadi Ashtiani bestritt dies, wurde aber dennoch zum Tod durch Steinigung verurteilt.
Als Reaktion auf die in den vergangenen Wochen weltweit durchgeführten Protestaktionen gegen die mögliche Hinrichtung der Frau gab die iranische Botschaft in London am 8. Juli 2010 bekannt, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani nicht durch Steinigung hingerichtet werden solle. Der genaue rechtliche Status der Frau ist allerdings unklar, da bei ihrem Anwalt keine Stellungnahme der Behörden hinsichtlich der Umwandlung ihrer Todesstrafe eingegangen ist.
Während ihres Prozesses zog Sakineh Mohammadi Ashtiani das „Geständnis“ zurück, das sie während der Verhöre vor Beginn des Verfahrens abgelegt hatte. Sie gab an, zu dem „Geständnis“ gezwungen worden zu sein und bestritt, dass sie „Ehebruch“ begangen habe. Zwei der fünf Richter erklärten sie für unschuldig. Sie wiesen darauf hin, dass sie bereits ausgepeitscht worden sei und fügten hinzu, dass sie in dem Verfahren gegen Sakineh Mohammadi den nötigen Nachweis über den „Ehebruch“ nicht gefunden hätten. Doch die drei anderen Richter, einschließlich des Vorsitzenden, erklärten sie für schuldig und zwar auf Grundlage der „Erkenntnisse des Richters“. Dies ist eine Bestimmung im iranischen Strafrecht, derzufolge Richter nach eigenem Ermessen und willkürlich entscheiden können, ob eine angeklagte Person schuldig ist, selbst wenn für einen Schuldspruch keine eindeutigen und zwingenden Beweise vorliegen. Da drei der fünf Richter Sakineh Mohammadi Ashtiani für schuldig erklärt hatten, wurde sie zum Tod durch Steinigung verurteilt.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Strafe der Steinigung wird im Iran für das „Verbrechen“ Ehebruch verhängt. 2002 verfügte die Oberste Justizautorität des Iran ein Moratorium für Hinrichtungen durch Steinigung. Dennoch sind seither wenigstens fünf Männer und eine Frau zu Tode gesteinigt worden. Im Januar 2009 bestätigte Ali Reza Jamshidi, der Sprecher der Justizbehörden, dass im Dezember 2008 zwei Steinigungen stattgefunden hätten. Er gab weiter an, dass das Moratorium rechtlich nicht bindend sei und die Richter es daher ignorieren könnten.
Amnesty International geht davon aus, dass mindestens sieben weitere Frauen und drei Männer von Steinigung bedroht sind (siehe UA 10/09, UA 50/09, UA 117/09). Meldungen zufolge hat das Berufungsgericht im Januar 2010 auch die Verurteilung von Buali Janfashani and Sarimeh Sajjadi zur Hinrichtung durch Steinigung bestätigt.
Zurzeit wird im Parlament über eine Neufassung des Strafgesetzbuchs beraten. Im Juni 2009 empfahl der Rechtsausschuss des iranischen Parlaments (Majiles) den Absatz, der Steinigung als Strafe vorsieht, aus dieser Fassung zu streichen. Nun liegt die Neufassung des Strafgesetzbuchs dem Wächterrat zur Bestätigung vor, der die iranischen Gesetze dahingehend überprüft, ob sie mit der Verfassung und dem islamischen Recht in Einklang stehen. Allem Anschein nach wird dieses Gremium die Steinigung nicht als Strafe in die Neufassung des Gesetzestextes aufnehmen; es ist allerdings befugt, die Wiederaufnahme der Steinigungen im Strafgesetzbuch zu erwirken.
Zu dieser Aktion gibt es ein Update, bitte beteiligen Sie sich bei der neuen Urgent Action für Sakineh Mohammadi Ashtiani.



