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Artikel/Bericht / Österreich:
Rechtswidrig abgeschoben: TschetschenInnen bekamen nach über sechs Jahren Recht
Zu spät kommt ein Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenats Niederösterreich (UVS) für 74 tschetschenische Flüchtlinge, die im November 2003 nur einen Tag nach Einreise nach Tschechien zurückgeschoben wurden. Sie seien damals "nicht gehört" und mit der sofortigen Abschiebung in ihren Rechten verletzt worden, entschied der UVS jetzt. Rechtliche Konsequenzen muss der verantwortliche Innenminister, der jetzige Europaparlamentarier Ernst Strasser, nicht mehr befürchten: Das Vergehen ist verjährt.
Amnesty International begrüßt den UVS-Entscheid als "wichtigen Schritt, der aber zu spät kommt". "Für rechtliche Folgen ist es zu spät, aber es wurde ganz klar festgestellt, dass im Auftrag des Innenministeriums Menschen unmenschlich behandelt wurden, um sie aus Österreich zu vergraulen", sagte Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty in Österreich. "Wünschenswert wäre gewesen, dass die notwendigen rechtlichen Konsequenzen auch gezogen werden können. Das ist einmal mehr nicht möglich."
Die betroffenen TschetschenInnen, darunter Kinder, waren im November 2003 am Grenzübergang Gmünd (NÖ) aufgegriffen worden. Von den Behörden verlautete damals, die Gruppe hätte keine Asylanträge gestellt bzw. die Anträge zurückgezogen. Die TschetschenInnen hielten dagegen, ihr Gesuch sei ignoriert worden. Amnesty und andere Hilfsorganisationen schlugen Alarm.
Ein UVS-Richter ortet im nachhinein politisches Kalkül hinter der blitzartigen Abschiebung. "Der Zusammenhang scheint eindeutig", sagt er zum "Falter": "Das Lager Traiskirchen war voll und (Ernst) Strasser hatte beschlossen, keine neuen Asylwerber reinzulassen." Dem damaligen Innenminister und jetzigen ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, aber auch den Behörden wird nun vorgeworfen, vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt zu haben.
"Allein, dass man diese Menschen im Winter stundenlang ihre durchnässte Kleidung nicht wechseln ließ, um zu demonstrieren 'Österreich will euch nicht', ist einzigartig in der österreichischen Asylgeschichte", kritisierte Patzelt. Darüber hinaus seien sowohl die Anwältin der abgeschobenen TschetschenInnen als auch eine Journalistin in Folge rechtlich unter Druck gekommen und politisch verfolgt worden.








