IHRE SPENDE ZÄHLT
Presseaussendung / Saudi-Arabien:
SAUDI ARABIEN:
75JÄHRIGER FRAU DROHEN 40 PEITSCHENHIEBE
Khamisa Mohammed Sawadi, eine 75jährige Syrierin, und zwei junge saudische Männer, sollen in Saudi Arabien ausgepeitscht und mehrere Monate inhaftiert werden. Ihr Vergehen: Verdacht auf khilwa, d.h. sich in Gesellschaft eines Angehörigen des anderen Geschlechts, der kein enger Verwandter ist, aufzuhalten. "Es ist schlicht unfassbar, dass es so etwas im Jahr 2009 gibt", zeigt sich Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International (AI) Österreich, entsetzt.
London/Wien, 17.03.2009
Khamisa Mohammed Sawadi und die beiden Männer, die nur unter den Namen Fahad (24) und Hadyan bekannt sind, wurden am 21. April 2008 von Angehörigen der Kommission zur Förderung der Tugend und zum Schutz vor Untugend (auch Mutawa´een oder "Sittenpolizei" genannt) festgenommen, weil sie sich in Gesellschaft eines Angehörigen des anderen Geschlechts, der kein enger Verwandter ist, aufhielten. Der 75 - jährigen Khamisa Mohammed Sawadi und dem 24jährigen Fahad drohen jetzt 40 Peitschenhiebe und vier Monate Haft. Nach der Haftstrafe soll die Syrierin in ihr Heimatland abgeschoben werden. Hadyan drohen 60 Peitschenhiebe und sechs Monate Haft. Zu ihrer Verteidigung brachten Fahad und Hadyan vor, dass sie Khamisa Mohammed Sawadi nur Brot bringen wollten. Fahad brachte vor Gericht vor, dass er als Kind von ihr gestillt worden und somit mit ihr verwandt sei. Das Gericht akzeptierte dies jedoch nicht. Sollte die Gerichtsentscheidung aufrecht erhalten werden, droht den Dreien die unmittelbare Auspeitschung.
Auspeitschen ist in Saudi-Arabien eine geläufige Strafe. Bei Alkoholkonsum ist sie zwingend, sie kann aber zusätzlich nach Ermessen verhängt werden. Die Anzahl der Peitschenhiebe kann von mehreren Dutzend bis mehreren Tausend Hieben reichen. Die Auspeitschung wird gewöhnlich in Intervallen von jeweils zwei bis vier Wochen vollstreckt.
Da Saudi-Arabien das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert hat, verstößt es durch die fortgesetzte Anwendung der Prügelstrafe fortwährend gegen seine internatio nalen Menschenrechtsverpflichtungen. Heinz Patzelt: "Nicht nur die Strafe, auch das vorgeworfene Vergehen ist absurd. Die Kriminalisierung von khilwa ist ein Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards."

