IHRE SPENDE ZÄHLT
Presseaussendung / Europa und Zentralasien:
EU-KONTROLLEN FÜR FOLTERWERKZEUGE SIND ZAHNLOS
Auch die jüngsten EU-Regelungen schaffen es nicht, den Handel mit Folterwerkzeugen wirksam zu unterbinden. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vorgelegte Untersuchung von Amnesty International (ai). Sie zeigt die Schwachstellen und Lücken der am 31.7.2006 in Kraft getretenen EU-Handelsregelung auf.
Die neuen Regelungen können auch die Praxis bei Transfers möglicher Folterwerkzeuge betreffen. So wurden eindeutige Folterwerkzeuge wie bestimmte dornenbesetzte Schlagstöcke oder spezielle, für Hinrichtungen verwendete Seile gar nicht in die Verbotsliste aufgenommen. Der Handel mit Folterwerkzeugen innerhalb der EU ist von Kontrollen ausgenommen, obwohl es immer noch Berichte über Elektroschockfolter oder Misshandlungen aus EU-Staaten gibt.
Weitere Lücken der EU-Regelung betreffen Umweggeschäfte wie die Vermittlung von Geschäften mit Foltertechnologien und den Transit von Folterwerkzeugen aus Nicht-EU-Staaten. "Immer noch bestehen Unterschiede in den nationalen Kontrollsystemen, was Umweggeschäfte erleichtert. Auch hier muss ein deutlicher Riegel vorgeschoben werden", fordert Heinz Patzelt, Generalsekretär von AI-Österreich. "Notwendig ist dabei eine Kontrolle auf höchstmöglichem Niveau."

