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Stellungnahme / Österreich:

"Nationaler Aktionsplan Integration" 2009

Anti-Diskriminierung, Fokus Österreich, Österreich & Asyl

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Freitag, 24. April 2009

 

Amnesty International beschäftigt sich mit dem Thema Integration nicht in allen seinen Ausprägungen und bezieht daher zum gegenständlichen Entwurf im Rahmen seines Mandats nur zu einigen ausgewählten Punkten Stellung:

Amnesty International begrüßt grundsätzlich die Erstellung eines nationalen Aktionsplans durch das Bundesministerum für Inneres, zeigt sich jedoch besorgt über das völlige Fehlen von Maßnahmen gegen diskriminierende Behandlung aufgrund von Herkunft, Ethnie, Hautfarbe oder Religion im Einführungspapier vom April 2009.

1. Antidiskriminierung stellt einen wesentlichen Bestandteil von Integration dar. Dieser Aspekt spiegelt sich jedoch in dem vom Innenministerum präsentierten Papier in keiner Weise wieder. Aus dem Aktionsplan ergibt sich eine besonders zweifelhafte Wertigkeit bezüglich des Integrationsverständnisses: Es stellt ausschließlich Anforderungen an  MigrantInnen, während die notwendige Unterstützung und Schutz vor rassistischer und religiöser Diskriminierung dieser Gruppe keinen Eingang in das vorliegende Papier gefunden hat.

2. Angehörige ethnischer Minderheiten sind oft das Ziel von negativen Stereotypen, die sich im politischen Diskurs und den Massenmedien widerspiegeln. Besorgniserregender Weise finden gerade diese Stereotypen sich auch im vorliegenden Papier wieder, indem Integration von MigrantInnen einmal mehr mit Kriminalität verknüpft wird. Wenn es auf Seite 12 heisst, Integration sei auch ein Sicherheitsthema und soziale Integration sei eine wesentliche Voraussetzung, um Kriminalität zu verhindern, wird einmal mehr der Eindruck erweckt wird, dass MigrantInnen ein Sicherheitsrisiko darstellen.

3. Es ist für eine erfolgreiche Integration essentiell, dass den betroffenen Communities vermittelt wird, dass sie nicht außerhalb des Rechtsstaates stehen, sondern sich insbesondere als Opfer von Straftaten einerseits auf den Schutz des Staates verlassen können, andererseits die nötige Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Rechte erhalten. Amnesty International hat in seinem Bericht vom 9. April 2009 „Österreich: Opfer oder Verdächtige – Eine Frage der Hauptfarbe“ darauf hingewiesen, dass bei Fehlen eines solchen Schutzes das dadurch entstehende Ungerechtigkeitsempfinden nicht auf das einzelne Opfer beschränkt ist, sondern sich auf die gesamte Community erstreckt und der Eindruck entsteht, dass diese Gruppe außerhalb des Schutzes der Gesetze steht.

4. Bedenken bestehen für Amnesty International auch beim Kapitel „Sprachkenntnisse vor Einreise“. Personen, die neu nach Österreich zuwandern, sollen in Zukunft bereits vor der Einreise über "Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen. Amnesty International erinnert daran, dass das Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) jedenfalls beachtet werden muss und die Verweigerung des Familiennachzugs aufgrund fehlender Sprachkenntnisse im Einzelfall eine Verletzung dieses Rechts darstellen kann. Darüber hinaus verweist Amnesty International darauf, dass der Besuch eines Sprachkurses in vielen Regionen gar nicht möglich oder nur für wohlhabende Personen leistbar ist. Das Recht auf Familienleben besteht jedoch unabhängig von Bildungsstand oder finanzieller Leistungsfähigkeit.

5. Amnesty International weist darauf hin, dass im vorliegenden Aktionsplan auf die Gruppe der Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigten völlig vergessen wurde. Gerade diese vulnerable Gruppe hat jedoch besondere Bedürfnisse, die bei einer erfolgreichen Intergration berücksichtigt werden müssen.

6. Im Begutachtungsverfahren zum sog. Gleichbehandlungsgesetz 2003 hat Amnesty International darauf hingewiesen, dass das Gesetz die nötige Signalwirkung vermissen lässt und es den eingerichteten Institutionen an der erforderlichen Unabhängigkeit ebenso fehlt wie an der Ausstattung mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen. Weiters wurde in der ausführlichen Stellungnahme herausgearbeitet, dass die Zersplitterung des Diskriminierungsschutzes, durch unterschiedlichen Schutzbereich und Institutionen je nach Motiv der Diskriminierung, die Regelung nicht nur unklar und unübersichtlich macht, sondern zu einem in sich diskriminierenden Diskriminierungsschutz führt. Amnesty International hat im Rahmen ihrer Stellungnahme darüber hinaus auf den fehlenden effektiven Rechtsschutz verwiesen. Im Einzelnen wird dazu auf die Stellungnahme von Amnesty International vom September 2003 zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung (GlBG) verwiesen.

 

Wien, am 24. April 2009