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Mogelpackung "Asylgerichtshof"
Ein Kommentar von Andrea Huber, Leiterin der Abteilung Monitoring & Advocacy von AI Österreich
Am 6. November 2007 wurde im Ministerrat der Entwurf einer Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) beschlossen, mit dem unter anderem ein sogenannter "Asylgerichtshof“ - bei gleichzeitiger Abschaffung des Beschwerderechtes von AsylwerberInnen beim Verwaltungsgerichtshof - eingeführt werden soll.
Die angestrebte Verfahrensbeschleunigung wird einzig dadurch erreicht, dass der Rechtsschutz einer ganzen Gruppe von Menschen durch die Einführung eines Sonderrechts verkürzt wird. Dieses Verfahrensrecht „zweiter Klasse“ steht in Widerspruch zur Verfassungsordnung und Behördenstruktur in allen anderen Rechtsgebieten und trifft zugleich Menschen in einer besonders verletzlichen, potentiell lebensbedrohlichen Situation.
Ein Kommentar von Andrea Huber
Leiterin der Abteilung Monitoring & Advocacy von AI Österreich
Würden Sie Rettungsautos abschaffen, damit die Krankenhäuser nicht so überlastet sind? Das neue Türschild "Asylgerichtshof" soll darüber hinwegtäuschen, dass der Rechtsschutz in Asylverfahren beschnitten wird, ohne die fehlerhaften Verfahren zu sanieren.
Asylverfahren dauern zu lange
Asylverfahren dauern zu lange. Die Diagnose ist richtig, die Therapie falsch. Jahrelanger Personalmangel und eklatante Qualitätsmängel haben den Weg durch die Instanzen überhaupt erst notwendig gemacht. In den letzten Jahren mussten alleine zwischen 36 und 67 Prozent der Bescheide erster Instanz von der Berufungsbehörde saniert werden. Solche Fehlerquoten wären bei jedem anderen Verfahren ein Skandal, bei Asylverfahren führen sie zur Beseitigung des Rechtsschutzes.
Der Verwaltungsgerichtshof ist überlastet. Dafür maßgeblich verantwortlich ist das Innenministerium, durch verworrene Gesetze (drei davon gelten derzeit parallel) und etwa 600 Beschwerden in eigener Sache an den Verwaltungsgerichtshof in Asylsachen allein im Jahr 2007. Das Innenministerium ist damit der größte Produzent von Asylverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Mit einem "Asylgerichtshof" wird alles anders und besser
Die Sache hat nur einen Haken: Nicht überall, wo „Gerichtshof“ draufsteht, ist auch Gerichtshof drin. Die einzigen Verfahren, die zukünftig noch vom Verwaltungsgerichtshof entschieden werden sollen, sind so genannte Grundsatzentscheidungen. Wann die RichterInnen solche Entscheidungen treffen, bleibt aber nicht ihrer eigenen fachkundigen und unabhängigen Entscheidung überlassen, sie kann ihnen vom Innenministerium angeordnet werden. Um diesen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit zu tarnen, wurde die hübsche Formulierung gewählt, der Innenminister könne eine Grundsatzentscheidung „beantragen“. Der „Antrag“ ist allerdings für den „Asylgerichtshof“ ausdrücklich zwingend.
Die „Waffen“ sind zukünftig ungleich verteilt. Das Innenministerium wird weiterhin den Weg zum Verwaltungsgerichtshof antreten können, Asylsuchende aber nicht. Umgelegt auf Verfahren, die uns ÖsterreicherInnen geläufig sind, heißt das: Das Finanzamt kann wegen Steuerbescheiden zum Verwaltungsgerichtshof gehen, wir SteuerzahlerInnen nicht.
Wer schweigt, stimmt zu.
Wenn es der Verwaltungsgerichtshof nicht schafft, innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden, sollen Entscheidungen des „Asylgerichtshofs“ als bestätigt gelten. Für unseren Steuer-Vergleich hieße das: Wenn der Verwaltungsgerichtshof zu überlastet ist, um rechtzeitig sein „Veto“ einzulegen, darf der bekämpfte Steuerbescheid noch so falsch sein. Er wird unwiderruflich und unbekämpfbar – und überdies bindend für alle zukünftigen Verfahren.
Zu Ende gedacht, müsste also das Innenministerium – oder der „Asylgerichtshof“ selbst – den Verwaltungsgerichtshof nur mit derart vielen Grundsatzentscheidungen beschäftigen, dass dieser nicht mehr nachkommt. Der „Asylgerichtshof“ schafft sich damit letztlich sein eigenes Recht.
So sieht also der österreichische Rechtsstaat aus. Hinter den positiven Schlagworten „Asylgerichtshof“ und „schnellere Entscheidungen“ verbirgt sich ein radikaler Umbau unserer Rechtsordnung. Sind wir bereit, mit dem Rechtsstaat derart zu experimentieren, obwohl das Problem Verfahrensdauer ohne weiteres anders zu lösen wäre? Und würden wir ähnlich gelassen reagieren, wenn es nicht um Rechtsschutz in Asylverfahren, sondern um Angelegenheiten ginge, von denen wir ÖsterreicherInnen betroffen sind? Ein Glück, dass wir nicht von politischer Verfolgung, Folter oder ethnischen Säuberungen bedroht sind.








