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Artikel/Bericht / Iran:

Menschenrechtsverletzungen nach der Präsidentschaftswahl 2009

Nach der Bekanntgabe am 13. Juni 2009, dass der amtierende Präsident Ahmadinejad die Wahl gewonnen habe, gingen Hunderttausende IranerInnen überall im Land auf die Straßen, um in weitestgehend friedlichen Massenprotesten gegen das Wahlergebnis zu demonstrieren.

Meinungsfreiheit

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Mittwoch, 30. September 2009

Die iranischen Behörden schränkten daraufhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit drastisch ein. Kommunikationsmöglichkeiten und der Zugang zum Internet wurden blockiert oder massiv gestört. Iranischen Medien wurde verboten, Informationen über die landesweiten Unruhen zu veröffentlichen, ausländische JournalistInnen wurden von den Straßen verbannt, ihre Visa nicht verlängert, andere wurden verhaftet oder des Landes verwiesen.

Die Verhaftung von Clotilde Reiss

Am 1. Juli 2009 die Französin Clotilde Reiss am Teheraner Flughafen festgenommen, weil sie bei einer Demonstration gegen die umstrittene Wiederwahl Präsident Ahmadinejads Fotos gemacht und diese anschließend per E-Mail an ihre Familie in Frankreich und an einen Freund in Teheran geschickt hatte. Am 9. Juli traf sie einen französischen Diplomaten, dem sie mitteilte, dass sie täglich verhört, aber nicht misshandelt würde.

Clotilde Reiss wurde am 16. August gegen Kaution freigelassen, darf jedoch bis zur Verkündung ihres Urteils die französische Botschaft in Teheran nicht verlassen. Sollte sie eine Gefängnisstrafe erhalten, wäre Clotilde Reiss eine gewaltlose politische Gefangene, die nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit bestraft wird.

Brutale Unterdrückung

Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen die DemonstrantInnen vor; Dutzende wurden getötet und einige Hundert verletzt. Einige DemonstrantInnen erlagen später ihren Verletzungen. Andere wurden verletzt und starben infolge von Folter im Gefängnis.

Massenprozesse gegen Hunderte von Angeklagten, die am 4. August begannen, entsprachen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. So auch die jüngste Verhandlung vom 25. August. Die Gefangenen „gestanden“ vage formulierte Anklagen, bei denen es sich oft nicht um erkennbare Straftaten handelte. Obwohl diese „Geständnisse“ offensichtlich unter Zwang erfolgt waren, wurden sie vom Gericht akzeptiert. Einige Angeklagte wurden bei ähnlichen „Geständnissen“ gefilmt und die Aufnahmen noch vor der Verhandlung im Fernsehen ausgestrahlt. Gegen einige der Angeklagten könnte die Todesstrafe verhängt werden.

Vergewaltigung und Folter

Amnesty International liegen darüber hinaus Berichte vor, die mit den Angaben von Mehdi Karroubi, einem der Präsidentschaftskandidaten, übereinstimmen. Er hatte Vorwürfe erhoben, dass sowohl männliche als auch weibliche Gefangene gefoltert und vergewaltigt wurden. Seine Vorwürfe wurden zunächst von Farhad Tajari, Mitglied eines parlamentarischen Sonderausschusses, bestritten. Am 26. August jedoch wandte sich ein weiteres Mitglied des Ausschusses an die Website „Parlaman News“ und teilte – unter der Bedingung, anonym zu bleiben – mit, dass „wir definitiv von der Vergewaltigung von Gefangenen mit Schlagstöcken und Flaschen wissen.“