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Eine Woche nach dem Beschluss des UN-Sicherheitsrates am 18. März 2011 über einen internationalen Militäreinsatz gegen Libyen dauert der Kampf zwischen Gaddafis Streitkräften, den Rebellen in Benghazi und internationalen Streitkräften an. Amnesty International untersucht derzeit, ob und wie Menschenrechte in Libyen verletzt werden.
Welchen Verpflichtungen müssen die Konfliktparteien laut Völkerrecht nachkommen?
In den internationalen bewaffneten Konflikt in Libyen sind momentan Koalitionskräfte und die Regierung Libyens verwickelt. Außerdem findet ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt zwischen der Regierung und Aufständischen statt. Es ist von zentraler Bedeutung, dass alle involvierten Parteien das humanitäre Völkerrecht (Kriegsrecht) und die anwendbaren Menschenrechtsnormen respektieren und einhalten.
Weder Zivilbevölkerung noch zivile Objekte dürfen zum Angriffsziel werden.
Alle Parteien müssen der Definition von Militärzielen und dem Verbot von willkürlichen und verhältniswidrigen Angriffen, die im 1. Zusatzprotokoll der Genfer Konvention (welches Völkergewohnheitsrecht darstellt) enthalten sind, Folge leisten.
Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle Parteien und für alle Situationen in einem bewaffneten (nationalen oder internationalen) Konflikt. Grundsätzlich gilt:
(a) keine direkten Angriffe auf Zivilpersonen oder zivile Objekte (wie Schulen, Krankenhäuser, aber auch Rundfunkstationen; Anm.);
(b) keine willkürlichen und verhältniswidrig durchgeführten Angriffe;
(c) es sind alle notwendigen Vorsichtsmaßnamen zu treffen, um den Schaden an Zivilpersonen zu begrenzen. Das schließt die Wahl der Mittel zur Kriegsführung mit ein.
(d) keine Angriffe auf Militärzwecken dienende Infrastruktur, wenn dabei etwaige unbeabsichtigte Kurzzeit- oder Langzeitfolgen für ZivilistInnen in keiner Relation zum konkreten und direkt beabsichtigten militärischen Nutzen stehen.
(e) keine Angriffe auf Medieneinrichtungen aus dem einzigen Grund, dass diese Propagandazwecken dienen
(f) keine Angriffe auf andere zivile Objekte, auch wenn ihre Zerstörung die Kapitulation des Feindes zur Folge haben könnte;
(g) es ist menschenwürdiger Umgang mit all jenen geboten, die nicht in direkte Feindseligkeiten involviert sind; einschließlich gefangengenommenen, verletzten oder sich ergebenden Gegnern.
Halten sich die libyschen Kräfte an das humanitäre Völkerrecht?
Leider hat Amnesty International Meldungen erhalten, die darauf schließen lassen, dass die von Aufständischen besetzten Städte und Dörfer von Streitkräften der libyschen Regierung bombardiert werden. In dichtbesiedelten Stadtgebieten können Luftangriffe nicht so durchgeführt werden, dass eindeutig zwischen ZivilistInnen und Kämpfern unterschieden werden kann. Anhaltender Einsatz von Artillerie unter solchen Gegebenheiten verstößt gegen das Verbot willkürlicher Angriffe.
Es gibt auch unbestätigte Berichte, dass Libyens Luftangriffe direkt auf ZivilistInnen abzielen oder diese ohne Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen erfolgen. Amnesty International arbeitet daran, diese Berichte zu überprüfen. Uns haben Meldungen von ständig unter Beschuss stehenden Städten und Dörfern erreicht und es ist wahrscheinlich, dass dabei ZivilistInnen gefährdet waren. Diese Gebiete sind de facto vom Rest der Welt abgeschnitten, da ihre Telefonnetzwerke lahmgelegt wurden. Wir sind sehr um das weitere Wohl dieser von der Außenwelt abgeschnittenen Bevölkerung besorgt.
Selbst in Fällen, wo Luftangriffe auf Militärziele legitim sind, müssen sich die angreifenden Streitkräfte strikt an jene Vorschriften halten, welche die Sicherheit der Zivilbevölkerung gewährleisten. Direkte Angriffe auf Zivilisten dürfen unter keinen Umständen durchgeführt werden; ebenso wenig dürfen Angriffe ohne Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen erfolgen oder unverhältnismäßig sein.
Dürfen regierungsfreundliche libysche Streitkräfte Aufständische angreifen?
Wenn Rebellen direkt an Feindseligkeiten teilnehmen, verlieren sie für die Dauer der Teilnahme an den Kampfhandlungen die Immunität, die ZivilistInnen üblicherweise vor Angriffen schützt. Das heißt, sie dürfen angegriffen werden, während sie kämpfen.
Wenn sich Rebellen jedoch ergeben, gefangengenommen werden oder verletzt sind, dürfen sie nicht mehr angegriffen werden und müssen menschenwürdig behandelt werden. Amnesty International ist zutiefst beunruhigt über Meldungen, wonach gefangengenommene Rebellen möglicherweise unrechtmäßig behandelt oder sogar umgebracht wurden.
Was ist wahr an Berichten, wonach Libyen „lebende Schutzschilder” benützt?
ZivilistInnen zu missbrauchen, um mit deren Hilfe Angriffe auf Militärziele abzuwenden, ist ein Kriegsverbrechen. Das erste Zusatzprotokoll des Genfer Abkommens verbietet die Anwendung solcher Taktiken.
Das Protokoll legt auch fest, dass selbst wenn eine der Konfliktparteien lebende Schutzschilder benutzt, dies "die am Konflikt beteiligten Parteien nicht ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Zivilbevölkerung und Zivilpersonen [enthebt]..." (Art. 51(8)).
Außerdem besagt Artikel 50(3) des Prokolls folgendes:
"Die Zivilbevölkerung bleibt auch dann Zivilbevölkerung, wenn sich unter ihr einzelne Personen befinden, die nicht Zivilpersonen im Sinne dieser Begriffsbestimmung sind."
Das bedeutet nichts anderes, als dass bei der Planung eines Angriffs auf ein Militärziel die Anwesenheit von Zivilpersonen in Betracht gezogen werden muss, auch wenn sie die Funktion menschlicher Schutzschilder übernehmen. Könnte ein Angriff unverhältnismäßig großen Schaden an der Zivilbevölkerung anrichten, muss er abgebrochen werden.
Verwenden Rebellen ebenfalls „lebende Schutzschilder?”
Die vorsätzliche Verwendung von lebenden Schutzschildern auf Seite der Rebellen ist Amnesty International nicht bekannt. Wir haben jedoch Meldungen erhalten, dass die Rebellen die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung in den von ihnen besetzten Gebieten nicht ergreifen.
Alle Kriegsparteien sind verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die sowohl die Zivilbevölkerung als auch zivile Objekte, die sich unter ihrer Kontrolle befinden, vor Angriffen schützen. Das erste Zusatzprotokoll des Genfer Abkommens schreibt vor, dass jede Partei in größtmöglichem Maß vermeiden muss, Militärziele anzupeilen, die sich in oder nahe dichtbesiedelten Gebieten befinden (Artikel 58 (b)).
Was verlangt Amnesty International von Gaddafis Regierung?
Oberst Gaddafi muss sofort seinen Sicherheitskräften Einhalt gebieten und dem Morden, den Verschleppungen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen ein Ende setzen. Weiters verlangen wir die Bekanntgabe der Namen und der Aufenthaltsorte aller, die von seinen Kräften gefangengehalten werden, damit internationaler Zugang zu ihnen besteht und ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen gewährleistet werden können.
Welche humanitären Garantien verlangen wir für ZivilistInnen?
Alle Konfliktparteien müssen ZivilistInnen, die das Land verlassen wollen, die sichere und menschenwürdige Ausreise ermöglichen. Alle Konfliktparteien müssen wo immer notwendig die Schaffung humanitärerer Korridore zulassen, um sichere Wege aus dem Land zu garantieren. Außerdem müssen sie den Transport von Vorräten und den Zugang humanitärer HelferInnen ermöglichen.
Die festsitzende Bevölkerung umfasst tausende von Flüchtlingen und Asylsuchenden, wie zum Beispiel SomalierInnen, ÄthiopierInnen und EritreerInnen. Sie alle befinden sich Berichten nach in erheblicher Gefahr und wären Verfolgung oder anderen ernsten Risiken ausgesetzt, sollten sie gezwungen werden, in ihre Heimatländer zurückzukehren.
Alle Parteien müssen also sicherstellen, dass alle, die aus Libyen fliehen wollen, sofort die Landes- oder Seegrenze jedweden Landes, das erreicht werden kann, überschreiten darf – ohne Diskriminierung und ungeachtet ihrer Herkunft.
Was sind die ersten Erkenntnisse der Amnesty-ResearcherInnen in Libyen?
Amnesty International hat vor fast drei Wochen eine Delegation nach Benghazi geschickt und untersucht die Verschleppung dutzender Personen seit Ausbruch der Proteste Mitte Februar, welche die libysche Regierung und deren Sicherheitskräfte aus dem Großteil Ostlibyens vertrieben haben.
Amnesty International hat klare Hinweise dafür, dass uneingeschränkter Waffeneinsatz gegen die Protestierenden im Februar angeordnet worden war. In vielen Fällen wurden DemonstrantInnen, die keinerlei Gefahr darstellten, vorsätzlich getötet.
Es besteht kein Zweifel, dass seit Beginn der Unruhen Hunderte in Libyen ums Leben gekommen sind. Darunter sind Menschen, die vorsätzlich ermordet wurden, Menschen, die durch exzessiven oder willkürlichen Einsatz tödlicher Gewalt ums Leben gekommen sind, und Menschen, die infolge von Menschenrechtsverletzungen starben.
Was hat es mit den Verschleppungen auf sich?
Amnesty International hat zahlreiche beunruhigende Meldungen über Verschleppungen erhalten. Es gibt Anlass zur ernsten Sorge, dass jene, die sich in Gaddafis Gewalt befinden, Gefahr laufen, gefoltert oder sogar ermordet zu werden.
Manche Gefangene könnten eingesetzt werden, um Druck auf ihre Freunde und Verwandte, welche die Opposition unterstützen, auszuüben. Die Familien mutmaßlicher Gefangener fürchten sogar, dass eine Bekanntgabe ihrer Namen Vergeltungsmaßnahmen von Seiten Gaddafis nach sich ziehen würden.
Wie ist die Lage der sich in Libyen befindenden JournalistInnen?
Es gibt Hinweise auf systematische Angriffe und Einschüchterungsversuche auf bzw. von JournalistInnen. Das wird besonders deutlich an der Gefangennahme und Folter dreier BBC-Mitarbeiter, die brutal zusammengeschlagen wurden und Scheinhinrichtungen ausgesetzt waren. Weitere Beispiele sind: Die Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt zweier Al Jazeera- Korrespondenten und zweier Kameramänner, die Ermordung eines Al Jazeera-Kameramanns nahe Benghazi, und die Gefangennahme eines brasilianischen Journalisten, eines Reporters der britischen Zeitung Guardian und vier Journalisten der New York Times (alle von ihnen mittlerweile wieder auf freiem Fuß).
Internationalen JournalistInnen wurde zwar der Aufenthalt in Tripolis gewährt; dennoch sind sie strengen Beschränkungen unterworfen und der Zugang zu Gebieten, aus denen Angriffe und Menschrechtsverletzungen gemeldet wurden, wird ihnen verwehrt.
Kann Amnesty International den Einsatz von Söldnertruppen seitens Gaddafis bestätigen?
Unsere ResearcherInnen bestätigen, dass Ausländer zwar wegen des Verdachts, Söldner zu sein, verhaftet wurden. Es ist jedoch nicht klar, ob sie möglicherweise nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Wir haben die Afrikanische Union und ihre Mitgliederstaaten aufgefordert, unverzüglich Berichte über angebliche Söldner zu untersuchen, verdächtig scheinende Flüge zu kontrollieren und, wo nötig, zu stoppen, und die Luft-, See- und Landesgrenzen zu überwachen, um solche Streitkräfte von Libyen fernzuhalten.








