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Fall Brennan wandert ans Strafgericht:"Wegweisende Entscheidung"
Der Fall Mike Brennan kommt vor das Wiener Straflandesgericht, nachdem sich eine Richterin am Bezirksgericht Wien-Josefstadt für nicht zuständig erklärte. Sie hält es für möglich, dass der angeklagte Polizist vorsätzlich und nicht fahrlässig handelte. Für Amnesty eine "starke, wegweisende Aussage".
Für eine "starke, richtungsweisende Aussage" und einen "Schritt in die richtige Richtung" hält Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt die überraschende Nichtzuständigkeits-Erklärung im Fall Brennan: "Hier hat eine Richterin endlich einmal ganz klar Stopp gesagt: Wenn hier was schiefgegangen ist, dann war das keine harmlose Kleinigkeit." Jetzt müsse ein Schöffengericht den Tathergang klären. Positiv sei, dass einmal nicht ins harmlose Eck gekehrt worden sei.
Im August wird das Straflandesgericht Wien den Vorfall von Anfang 2009 neu aufrollen. Der amerikanische Sportlehrer Mike Brennan war im Februar des Vorjahres in der U-Bahn-Station Spittelau von Polizisten niedergeschlagen worden. Einer der beiden involvierten Exekutivbeamten in Zivil stand nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Er habe Brennan mit einem Suchtgifthändler verwechselt und ihn nicht verletzen wollen, beteuerte der 36-Jährige am Donnerstag vor Gericht. Die Richterin hält einen Tatvorsatz dennoch für möglich und wies die Zuständigkeit von sich.
"Wir haben in Österreich sicher keine Prügelpolizei, die einfach auf die Leute losgeht", stellte Patzelt fest. "Aber wir bemerken immer wieder: Es passieren Fehler und man ist offenbar nicht bereit, aktiv aus Fehlern zu lernen." Vielmehr laufe die Reaktion nach dem Motto "Tarnen, Täuschen, Mauern" ab. "Mit Pech" komme es für die Polizisten zu bedingten Verurteilungen gibt, so Patzelt: "Und die werden dann als Betriebsunfall und nicht als Warnsignal wahrgenommen."



