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Artikel/Bericht / Österreich:

Bleiberecht als Menschenrecht

Anti-Diskriminierung, Fokus Österreich, Österreich & Asyl

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Dienstag, 6. Jänner 2009


Gesetzesentwurf zum "Bleiberecht"

Im Juni 2008 erklärte der Verfassungsgerichtshof die bestehende Regelung des humanitären Aufenthaltsrechts für verfassungswidrig und setzte eine Frist von 9 Monaten um die Bestimmung zu sanieren. Konkret hielt das Verfassungsgericht fest, dass sich aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Privat- und Familienleben verankert, unter besonderen Umständen eine Verpflichtung des Staates ergibt, einen Aufenthaltsstatus zu erteilen und es diesbezüglich ein rechtsstaatliches Verfahren geben muss.

Am 10. Dezember 2008 schickte daraufhin das Innenministerium einen Gesetzesentwurf in Begutachtung, mit dem Änderungen bezüglich des humanitären Aufenthaltsrechts im Asylgesetz, im Fremdenpolizeigesetz und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz vorgenommen werden sollen. Außerdem wurde der Entwurf für ein sogenannte "Bundesgesetz über einen Beirat des Landeshauptmannes zur Beratung in Fällen besonderen Interesses" vorgestellt.

Amnesty International hat den Gesetzesentwurf begutachtet und eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird insbesondere kritisiert, dass das bisherige Gnadenrecht des Innenministers nun lediglich durch ein Gnadenrecht der Landeshauptleute ersetzt wird, während weiterhin menschenrechtliche Standards nicht eingehalten werden.

Stellungnahme zum Download


Was sagt Amnesty International generell zur Bleiberechtsdiskussion?

In der in Österreich seit letztem Sommer geführten Diskussion ging es bis dato vor allem um die Frage einer Stichtagsregelung. Eine solche Lösung mag politisch sinnvoll sein; aus menschenrechtlicher Sicht ist das "Bleiberecht" aber ein Recht, über das einzelfallbezogen entschieden werden muss, weil nicht allein die Aufenthaltsdauer relevant ist. Amnesty International äußert sich entsprechend ihrem Mandat als Menschenrechtsorganisation nicht zur Frage einer Stichtagsregelung, sondern ausschließlich zum menschenrechtlichen Aspekt des "Bleiberechts".

Diesbezüglich betont Amnesty International, dass es ein Bleiberecht aus menschenrechtlicher Perspektive bereits gibt und das aus dem Schutz des Privat- und Familienlebens abzuleiten ist. Eine Ausweisung ist dann nicht mehr zulässig, wenn diese die familiären Bindungen unverhältnismäßig beeinträchtigen würde oder der/die Betroffene bereits stark in Österreich verwurzelt ist, sofern nicht ein höher stehendes öffentliches Interesse für die Abschiebung spricht.

Diese menschenrechtliche Verpflichtung muss durch nationale Gesetze und in der Praxis der Behörden sichergestellt werden. Geschützt werden nicht nur familiäre Bindungen, sondern auch die "soziale Verwurzelung" eines Menschen. Kern des Übels ist, dass Österreich dieses Recht - den Schutz des Privat- und Familienlebens - bis dato nicht menschenrechtskonform umgesetzt hat.

Zum "Bleiberecht" aus menschenrechtlicher Sicht und der mangelhaften Umsetzung dieses Menschenrechts in Österreich hat Amnesty International schon im Mai 2008 ausführlich Stellung genommen.