MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2010
MVMitgliederversammlungTeilnahme nur für Amnesty-Mitglieder. |
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Freitag, 09.04.2010 18:00 - Sonntag, 11.04.2010 12:00
Termin
Termin:
Die Mitgliederversammlung (MV) findet heuer vom 9. bis 11. April 2010 statt.
Anmeldefrist:
12. März 2010
Teilnahme nur für Amnesty-Mitglieder
Anfahrtsplan
http://www.kardinal-koenig-haus.at/kont_anfa.php
Kosten
Amnesty International Österreich trägt bis zu 1/3 der Kosten für Übernachtung und Verpflegung. Daher können wir die Aufenthaltskosten zu folgenden Preisen anbieten:
Einzelzimmer mit Frühstück 45,–
Doppelzimmer mit Frühstück 35,–
Mittagessen 11,–
Abendessen 8,–
Stornobedingungen
Niemand sagt gerne die Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung ab. Das ist für dich genauso unangenehm wie für uns. Nachdem aber auch für Amnesty International Kosten anfallen und die Planbarkeit der Veranstaltung gewährleistet sein muss, bitten wir um Verständnis, dass wir Stornogebühren einheben.
Stornierung bis 8.3. – keine Stornogebühr
Stornierung bis 2.4. – 50 %
Stornierung ab 5.4. – 100 %
Anmeldung
Anmeldefrist:
12. März 2010
Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich!
Sachanträge
Liebe Amnesty-Mitglieder!
Ihr habt bereits die Einladung zur Mitgliederversammlung 2010 erhalten oder erhaltet sie in Kürze. Darin wird auch darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist mit 1. März 2010 endet.
Hier nochmals ein paar wichtige Hinweise, wenn Ihr Sachanträge (also insbesondere Anträge zu inhaltlichen, organisatorischen, finanziellen Themen) stellen wollt:
Sachanträge sind Anträge an die Mitgliederversammlung, die einen Beschluss herbeiführen wollen und folgende formale Erfordernisse erfüllen:
1. Der Wortlaut des gewünschten Beschlusses muss klar erkennbar sein, etwa durch die vorangestellte Formulierung „Die Mitgliederversammlung möge beschließen:“ oder ähnliches. Weiters ist der Antragswortlaut in Anführungszeichen zu setzen.
2. Dem eigentlichen Antragstext gemäß lit. a ist eine möglichst prägnante Begründung, eine kurze Darstellung zur Umsetzbarkeit in personeller und organisatorischer Hinsicht sowie eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen anzufügen, wobei das Vorsichtsprinzip für Kosten- und Ertragsschätzungen beachtet werden muss. Wo notwendig, ist dabei mit dem Amnesty Büro Rücksprache zu halten.
3. Sachanträge, die eine 2/3-Mehrheit erfordern, sind entsprechend zu kennzeichnen, z.B.: „Satzungsantrag - 2/3-Mehrheit erforderlich!“
4. Ist der Antragstext oder ein Teil davon in einer Fremdsprache abgefasst, so ist dieser Text auch in Übersetzung beizufügen.
5. Der Antrag hat einen kurzen Titel zu tragen. Es ist der MV-Kommission bei Abgabe des Antrags bekannt zu geben, ob eine umfangreiche und kontroverse Diskussion zu erwarten ist.
6. Der Antrag ist spätestens bis zum Ende der Antragsfrist bei der MV-Kommission, per Adresse Amnesty Büro, einzubringen. Es gilt das Datum des Poststempels.
7. Alle Abkürzungen sind zu vermeiden bzw. zu erläutern.
Ihr könnt die Anträge auch per E-Mail einbringen. Schickt eure Anträge an info(at)amnesty.at
Bitte haltet die Antragsfrist ein! (1. März 2010)
Alle Anträge, die nach der Antragsfrist einlangen, gelten als Initiativanträge. Solche Initiativanträge sind nur ausnahmsweise zulässig.
Als Antragsteller/innen habt ihr begründen, warum der Antrag nicht fristgerecht gestellt werden konnte. Die MV-Kommission entscheidet über die Zulassung des Antrags.


