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Dringend Hilfe gesucht!
Gemeinsam mit über 100.000 AktivistInnen im weltweiten Urgent Action-Netzwerk können Sie unmittelbar bevorstehende Menschenrechtsverletzungen wirksam verhindern. Ihr Einsatz macht den Unterschied!>>
Machen Sie Erfolge möglich:
Tipps zum Schreiben von Briefen, Faxen und E-Mails
Wenn Sie an die Behörden schreiben, ist das Wichtigste, dass ihr Brief höflich und sachlich ist. Wir können dann am meisten für Menschen in Gefahr erreichen, wenn wir auch den BehördenvertreterInnen den nötigen Respekt entgegenbringen. Am sinnvollsten ist es, in der Landessprache zu schreiben (die entsprechenden Sprachen sind bei den Fällen angegeben), Sie können aber auch auf Deutsch schreiben.
Ein individuell verfasster Brief macht immer am meisten Eindruck. Wenn Sie wenig Zeit haben, können Sie auch unsere vorbereiteten Musterbriefe verwenden.
Unterschreiben Sie den Brief und geben Sie Ihre Adresse für Antworten an – es kommt immer wieder vor, dass die Behörden auf unsere Anliegen reagieren. Sollten Sie eine Antwort erhalten, leiten Sie diese bitte an uns weiter (per E-Mail, Fax oder Post) – diese Schreiben sind für unsere Arbeit sehr wichtig, weil sie uns zeigen, wo wir etwas erreichen konnten.
Urgent Actions verlangen rasches Handeln. Bitte schicken Sie Ihre Appelle daher so schnell wie möglich ab, spätestens jedoch bis zum angegebenen Stichtag.
Kann ich Probleme bekommen, wenn ich meinen Namen oder meine Adresse angebe?
Machen Sie sich keine Sorgen - uns ist kein Fall aus Österreich bekannt, bei dem AktivistInnen aufgrund einer Unterschrift oder einer Aktion irgendeinen Nachteil erlitten hätten. Es ist auch relativ unwahrscheinlich, dass sich Regierungen die Mühe machen, zehntausende Menschen nachzuforschen, die Appellaktionen oder Petitionen unterzeichnet haben. Wir sind in der glücklichen Lage, frei unsere Meinung äußern zu können – vielen Menschen weltweit wird dieses Recht verwehrt, und gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir mit unserem Namen und unserer Stimme für dieses Recht einstehen.
An wen soll ich meine Appelle schicken? Soll ich per Post, per Fax oder per E-Mail schicken?
Am besten ist, Sie schicken Ihre Appelle an alle angegebenen Adressen (die Botschaft in Österreich nicht vergessen!). Der Postweg ist noch immer der verlässlichste und effektivste – Faxe und insbesondere E-Mails können leicht blockiert oder gelöscht werden. Falls z.B. eine E-Mail-Adresse oder eine Faxnummer einmal nicht funktioniert, senden Sie Ihren Appell einfach per Post.
Kopien an die Botschaft des betreffenden Landes in Österreich sind wichtig, weil die diplomatischen Vertretungen verpflichtet sind, über die öffentliche Meinung in Österreich und Anliegen von ÖsterreicherInnen zu berichten. Manchmal fordern wir sie auf, Kopien Ihrer Appelle auch an Menschenrechtsorganisationen und Zeitungen im betreffenden Land zu senden. Diese Kopien sind eine enorme moralische Unterstützung für AktivistInnen vor Ort.
Wie soll ich den Brief formulieren?
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Appellschreiben immer sachlich, höflich und korrekt formuliert sind. Machen Sie Ihrer Empörung über Menschenrechtsverletzungen nicht durch Beleidigungen und Pauschalisierungen Luft. Sie könnten damit den Menschen schaden, denen Sie durch Ihren Protest eigentlich helfen wollen. Regierungen reagieren nicht auf anklagende oder verurteilende Briefe. Vermeiden Sie den Eindruck, aus ideologischer oder politischer Opposition an eine Regierung zu schreiben. Dennoch kann und soll Ihr Brief Ihren persönlichen Stil widerspiegeln, Ihre Betroffenheit und Sorge zum Ausdruck bringen.
Schreiben Sie Ihre Briefe möglichst kurz und klar und heben Sie die Namen der betroffenen Personen hervor (z. B. in Großbuchstaben). Interesse und Kenntnisse zum betreffenden Land einfließen zu lassen und positive Entwicklungen zu loben, ist immer förderlich.
Jeder Brief, den Sie an eine Regierungsstelle richten, sollte folgende Grundelemente enthalten beziehungsweise folgendes beachten:
• Adresse der EmpfängerInnen und der Absenderin/des Absenders (Sie brauchen wie gesagt keine Angst haben, dass Sie dadurch Probleme bekommen), Datum
• Angaben über den Fall, Beschreibung der Umstände, die zur jetzigen Situation geführt haben
• Die menschenrechtlichen Forderungen (z.B. Bitte um ein faires Gerichtsverfahren oder um Freilassung). Erwähnen Sie bitte sämtliche Forderungen, die angegeben sind, nicht mehr und nicht weniger (wenn Amnesty z.B. nur eine Begnadigung fordert, drängen Sie nicht auf Freilassung). Wir wägen in jedem Fall genau ab, welche Forderungen Sinn machen.
Wenn nichts weiter angegeben ist, kann Amnesty International erwähnt werden (das ist aber nicht notwendig).
Was mach ich, wenn ich eine Antwort bekomme?
Viele Appelle bleiben ohne Antwort der verantwortlichen Regierung, nicht aber ohne Wirkung. Die AdressatInnen erhalten mitunter Tausende Briefe gleichzeitig. Sollten Sie eine Antwort einer Botschaft oder einer Regierung in Ihrem Postkasten finden, schicken Sie uns bitte sofort eine Kopie dieses Schreibens, damit wir es an unsere LänderexpertInnen im Internationalen Sekretariat von Amnesty International in London weiterleiten können. Übersetzungen von Antworten ins Deutsche können wir leider nicht anbieten.
In welcher Sprache soll ich schreiben?
Schreiben Sie in einer Sprache, die Sie gut beherrschen – Sie müssen nicht stundenlang an der Formulierung eines fremdsprachigen Texts arbeiten. Bei allen Aktionen sind die bevorzugten Sprachen angegeben. Für fremdsprachige Schreiben machen wir Ihnen einen Textvorschlag, der als Anregung und Muster gedacht ist. Damit der Eindruck einer zentral gesteuerten Massenaktion möglichst vermieden wird, bitten wir Sie, individuelle Briefe zu verfassen.
Scheuen Sie sich nicht, deutsche Appellschreiben abzuschicken, wenn Sie keine entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse haben. Ein korrekt formulierter Brief auf Deutsch macht in jedem Fall mehr Eindruck als ein holpriges Schreiben in einer Sprache, in der Sie sich nicht sattelfest fühlen.


