
RUMÄNIEN: ROMA-FAMILIEN

Eine Gruppe von rund 100 Roma lebt seit sechs Jahren unter menschenunwürdigen Bedingungen.
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Menschen in Gefahr / Israel / besetzte palästinensische Gebiete:
Shawan Jabarin muss ausreisen dürfen!
Shawan Jabarin ist Direktor der international anerkannten palästinensischen Menschenrechtsorganisation Al-Haq mit Sitz in Ramallah im Westjordanland. Die israelische Armee hindert ihn seit März 2006 daran, das Westjordanland zu verlassen. Dadurch wird seine Menschenrechtsarbeit behindert, denn er ist nicht in der Lage, seine Organisation bei Konferenzen und Kongressen im Ausland zu vertreten. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sind das größte Hindernis, das israelische Behörden palästinensischen MenschenrechtsverteidigerInnen in den Weg legen.
UPDATE 6.12. 2011
Shawan Jabarin ist am 28.11. 2011 erneut von den israelischen Behörden an der Ausreise gehindert worden. Er hätte den renommierten Menschenrechtspreis der dänischen PL Foundation überreicht bekommen, und wurde daran gehindert, die Allenby Brücke nach Jordanien zu überqueren.
Mehr Infos dazu im gemeinsamen Statement von Amnesty International, Al Haq, Btselem und Human Rights Watch.
http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE15/040/2011/en
Setzen Sie sich für eine Aufhebung des Ausreiseverbots ein!
Im Dezember 2006 und im Juni 2007 befasste sich der Oberste Gerichtshof Israels mit einem Antrag, den Shawan Jabarin gegen den Kommandanten der israelischen Armee im Westjordanland eingebracht hatte. Auf der Grundlage von geheimen Beweisen, die den RichterInnen von AnwältInnen der israelischen Armee präsentiert wurden und die belegen sollten, dass Shawan Jabarin eine Gefahr für die Staatssicherheit darstelle, entschied das Gericht gegen eine Aufhebung des Reiseverbots. Alle öffentlichen ZuhörerInnen und auch Jabarins Rechtsanwalt mussten den Gerichtssaal verlassen, als die Anschuldigungen der Armee angehört wurden.
Die Weigerung der Behörden zu erklären, warum sie Shawan Jabarin für ein Sicherheitsrisiko halten, macht es ihm unmöglich, gegen das Verbot vorzugehen und verletzt so sein Recht auf ein ordentliches Verfahren und sein Recht auf Bewegungsfreiheit.
Im Juli 2008 und März 2009 wurden weitere Anträge vor den Obersten Gerichtshof gebracht, um Shawans Reiseverbot aufzuheben, aber das unbefristete und unbedingte Reiseverbot wurde wieder auf Grund geheimer Beweise bestätigt. Die Menschenrechtsorganisation Al-Haq, die Shawan Jabarin leitet, gewann gemeinsam mit der israelischen Menschenrechtsorganisation B´Tselem den holländischen Preis für MenschenrechtsverteidigerInnen, den Geuzenpenning. Am 13. März 2009 hätte Shawan Jabarin den Preis in den Niederlanden entgegennehmen sollen, durfte aber nicht ausreisen. Am 28. März 2010 hinderten israelische GrenzbeamtInnen Shawan Jabarin erneut daran, das Westjordanland zu verlassen und nach Jordanien zu reisen, um zu einem Treffen des Cairo Center for Human Rights zu fahren, dessen Beratungsausschuss er angehört.
Die israelischen Behörden haben Shawan Jabarin früher das Verlassen des Westjordanlands erlaubt. Zwischen 1999 und Februar 2006 war er bei acht verschiedenen Anlässen im Ausland. Seine Situation hatte sich von Februar bis März 2006 nicht geändert, die Auffassung der israelischen Armee zu seinem Reiserecht offensichtlich schon. Im März 2006 durfte er nicht mehr nach Jordanien ausreisen
In den 1980er und 1990er-Jahren wurde Shawan Jabarin immer wieder in Administrativhaft genommen, wegen seiner angeblichen Mitgliedschaft bei der in Israel verbotenen Organisation Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP). Shawan wies diese Vorwürfe zurück und die israelischen Behörden brachten auch keine Beweise vor, die ihre Anklagen untermauert hätten. 1985 wurde er angeklagt und zu 9 Monaten Haft verurteilt, weil er die PFLP unterstützt haben soll.
Das System mit Personalausweisen und Genehmigungen, um die israelischen Checkpoints zu passieren, hängt von Prozessen in der israelischen Armee und den Geheimdiensten ab, die nicht rechenschaftspflichtig sind, keinen erkennbaren Regeln folgen und fast unanfechtbar sind. Die Armee beruft sich auf „Sicherheitsgründe“, wenn sie Reiseverbote ausspricht, rechtfertigt sie aber nicht weiter.
Das verletzt Israels Verpflichtung nach Artikel 12 des Internationalen Pakts über die Bürgerlichen und Politischen Rechte, der garantiert, dass „jeder, der sich rechtmäßig auf dem Gebiet eines Staates aufhält, auf diesem Territorium das Recht auf Bewegungsfreiheit haben soll und die Freiheit, seinen Wohnsitz zu wählen.“ Und dass „jedem freisteht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen“. Nach internationalem Recht darf ein Staat die Bewegungsfreiheit eines Individuums nur dann einschränken, wenn es um den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit, der Moral oder der Rechte und Freiheiten anderer geht. Die Einschränkungen müssen verhältnismäßig sein zur Gefährdung durch die Bewebungsfreiheit und der Staat muss die Gründe in einem zügigen Prozess angeben.
Israel hat diesen Bedingungen gegenüber Shawan Jabarin nicht entsprochen. Die Beweise, die vorgebracht wurden, sind geheim, also sind die Gründe für das Reiseverbot unbekannt. Amnesty International ist der Ansicht, dass Reisen zu Menschenrechtskonferenzen im Ausland weder die nationale Sicherheit noch die öffentliche Gesundheit oder Moral gefährden, das Reiseverbot also sofort aufzuheben sei.
WERDEN SIE AKTIV!
- Bitte schreiben Sie höfliche Briefe auf Hebräisch, Englisch oder Deutsch
- Schildern Sie die Situation von Shawan Jabarin.
- Fordern Sie die Behörden auf, ihm Reisen außerhalb des Westjordanlands zu erlauben.
- Schicken Sie Solidaritätsgrüße an Shawan Jabarin. Schreiben Sie auf Englisch, Arabisch oder Deutsch. Halten Sie die Nachricht einfach. Schreiben Sie z. B. „Wir stehen hinter Ihnen in Ihren Bemühungen um Reisefreiheit!" (We stand in solidarity with you as you fight for your right to travel.) Bittte schicken Sie Karten ohne religiöses Motiv/Inhalt. Bitte schicken Sie Ihre Karten oder E-Mails an:
Shawan Jabarin
Al-Haq
P.O.Box: 1413
Ramallah - West Bank
Israel
E-Mail: shawan(at)alhaq.org
Verstärken Sie Ihre Aktionen rund um den 9. Dezember, den Internationalen Tag für MenschenrechtsverteidigerInnen.
Bitte geben Sie uns laufend (spätestens bis Dezember 2011) eine Rückmeldung, welche Aktionen Sie gesetzt haben und wie viele Appelle Sie verschickt haben! Schicken Sie diese an menschen-in-gefahr(at)amnesty.at oder an Amnesty International Österreich, Moeringgasse 10, 1150 Wien.
APPELLE AN:
Major-General Avi Mizrahi
Major-General Avi Mizrahi, Commander of the Israeli Defence Forces – West Bank
GOC Central Command
Military Post 01149
Battalion 877
Israeli Defence Forces
Israel
Fax: + 972 2530 5724 oder +97225305741
korrekte Anrede: Dear Major-General
Verteidigungsminister
Ehud Barak, Deputy Prime Minister and Minister of Defence
Ministry of Defence
37 Kaplan Street
Hakirya
Tel Aviv 61909
Israel
Fax : +972 3 691 6940, +972 3 696 2757, +972 3 691 7915 oder +972 2 6705415
E-Mail: minister(at)mod.gov.il, ehudb(at)knesset.gov.il, sar@mod.gov.il oder pniot(at)mod.gov.il
korrekte Anrede: Dear Minister
KOPIEN AN:
Israelische Botschaft
Botschaft des Staates Israel
S.E. Herr Aviv Aharon Shir-On, ao. u. bev. Botschafter
Anton-Frank-Gasse 20, 1180 Wien
Fax: (+43 / 1) 476 46 - 555
E-Mail: info-sec(at)vienna.mfa.gov.il
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter menschen-in-gefahr(at)amnesty.at oder 01/78008.



