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Menschen in Gefahr / Bosnien und Herzegowina:
Gerechtigkeit für die Familie Matanović
Tomislav Matanović, ein junger katholischer Pfarrer, wurde gemeinsam mit seinen Eltern 1995 von der Polizei verhaftet und später Opfer des Verschwindenlassens. Sechs Jahre später fand man ihre sterblichen Überreste und Hinweise darauf, dass die Polizei für ihre außergerichtlichen Hinrichtungen verantwortlich gewesen sein könnte. Ein erstes Verfahren gegen die mutmaßlichen TäterInnen endete mit Freisprüchen. Bis heute ist niemand für die Verbrechen zur Rechenschaft gezogen worden.
AKTIONSTAG 30. AUGUST: DER TAG DER VERSCHWUNDENEN. BETEILIGEN SIE SICH BITTE AUCH AN DEM APPELL AN DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG!
Pater Tomislav Matanović, der römisch-katholische Pfarrer von Prijedor im Nordwesten von Bosnien und Herzegowina, wurde am 25. August 1995 von der Polizei in Prijedor festgenommen. Der damals 20-jährige Kroate wurde über Nacht in der Polizeistation von Prijedor festgehalten und am nächsten Tag zum Haus seiner Eltern Josip und Božena Matanović gebracht. Alle drei wurden unter Hausarrest gestellt. Die Familie Matanović blieb unter ständiger Bewachung durch örtliche PolizeibeamtInnen. Am 19. September wurden sie zur Polizeistation von Urije gebracht. In der Folge wurden sie Opfer des Verschwindenlassens.
Im September 2001 wurden die Überreste dreier mit Handschellen gefesselter Leichen im Dorf von Biscáni in der Nähe von Prijedor von zurückkehrenden Flüchtlingen am Grund eines Brunnens gefunden. Durch Autopsien und forensische Tests wurden diese Leichen als Pater Matanović, Josip Matanović und Božena Matanović identifiziert. Die medizinischen Untersuchungen der sterblichen Überreste ergaben, dass die drei Personen aus nächster Nähe erschossen worden waren. Ballistische Tests ergaben, dass sie mit Waffen erschossen worden waren, die von PolizeibeamtInnen verwendet werden. Die Handschellen, mit denen sie gefesselt waren, entsprachen ebenfalls dem Typ, der von der Polizei verwendet wird. Diese Beweismittel legen nahe, dass PolizeibeamtInnen für diese außergerichtlichen Hinrichtungen verantwortlich sind.
Das Begräbnis der Familie Matanović wurde am 24. November 2001 in Banja Luka abgehalten. Das katholische Begräbnis wurde von Bischof Komarica aus Banja Luka geleitet, der Jahre damit verbracht hatte, das Schicksal der Familie Matanović aufzudecken.
Die Menschenrechtskammer von Bosnien und Herzegowina beschäftigte sich bereits 1997 mit dem Fall der Familie Matanović. Verschiedene Berichte gaben an, dass Pater Matanović einer von 12 Personen auf einer Liste von Gefangenen für einen Gefangenenaustausch war, der jedoch nicht akzeptiert wurde. Die Menschenrechtskammer erteilte den Behörden der Republika Srpska im Juli 1997 den Auftrag, sofort mit Nachforschungen nach dem Aufenthaltsort oder Schicksal der Familie Matanović zu beginnen und ihre Freilassung zu veranlassen, falls sie noch am Leben seien. Bis Ende 2000 wurden allerdings keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, diesen Fall aufzuklären.
2002 wurde eine Untersuchung vor dem Internationalen Strafgericht für das frühere Jugoslawien eröffnet. 11 ehemalige PolizeibeamtInnen aus Prijedor wurden unter dem Verdacht verhaftet, in die illegale Haft der Opfer verwickelt gewesen zu sein. Im Januar 2003 wurden die ehemaligen PolizistInnen in diesem Zusammenhang wegen Kriegsverbrechen angeklagt, im Mai 2004 begann der Prozess im Bezirksgericht von Banja Luka. Es war der erste Prozess wegen mutmaßlich von serbischen TäterInnen begangenen Kriegsverbrechen in der Republika Srbska. 2005 wurden alle Verdächtigen wegen Mangels an Beweisen vom Vorwurf der illegalen Haft freigesprochen. Eine weitere Untersuchung des Mordes an Pater Matanović und seinen Eltern seitens des Innenministeriums der Republika Srbska in Zusammenarbeit mit dem Generalstaatsanwalt ist noch im Laufen. Obwohl angeblich erwiesen ist, dass die 11 ehemaligen PolizeibeamtInnen die letzten waren, die die Opfer lebend gesehen haben, sind sie nicht wegen Mordes angeklagt worden.
Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Ende des Krieges in Bosnien und Herzegowina (1992-95) sind noch immer mindestens 13.000 Menschen vermisst. Viele davon sind dem Verschwindenlassen durch Angehörige von Armeen, Polizeikräften und paramilitärischen Gruppierungen, die in den Krieg verwickelt waren, zum Oper gefallen. In vielen Fällen sind die TäterInnen nicht vor Gericht gestellt worden und die Angehörigen all derer, die dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen sind, kämpfen noch immer mit Traumata. Die Opfer stammen aus allen ethnischen Gruppen, die Betroffenen sind SoldatInnen und ZivilistInnen, Männer, Frauen und Kinder.
WERDEN SIE AKTIV!
- Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe, Faxe oder E-Mails auf Englisch oder Deutsch, in denen Sie den Generalstaatsanwalt der Republika Srbska
- darauf hinweisen, dass das Verschwindenlassen und die Ermordung von Tomislav Matanović und seinen Eltern nach 15 Jahren noch immer nicht aufgeklärt ist und die TäterInnen noch immer nicht vor Gericht stehen,
- drängen, Informationen darüber zu liefern, welche Resultate die bereits sechs Jahre andauernden Untersuchungen der Morde an Tomislav Matanović und seinen Eltern bisher erbracht haben,
- bitten, in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium die Untersuchung der Ermordung von Tomislav Matanović und seinen Eltern zügig abzuschließen und die TäterInnen tatsächlich vor Gericht zu stellen,
- daran erinnern, dass gemäß Artikel 6 der Erklärung zum Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen eine Untersuchung so lange weitergeführt werden sollte, als das Schicksal des Opfers der Verschwindenlassens nicht geklärt ist,
- daran erinnern, dass gemäß den UN-Prinzipien zur effektiven Prävention und Untersuchung von extralegalen, willkürlichen und summarischen Exekutionen alle Fälle, in denen Verdacht auf außergerichtliche Hinrichtungen besteht, einer gründlichen, prompten und unparteilichen Untersuchung unterzogen werden sollen.
- daran erinnern, dass gemäß Art. 14 der Erklärung über den Schutz aller Personen vor Verschwindenlassen alle Person, die verdächtigt werden, für einen Fall von Verschwindenlassen verantwortlich zu sein, zum Zweck der Strafverfolgung vor die zuständigen Zivilbehörden gebracht werden sollen.
Individuell verfasste Briefe sind immer am wirksamsten! Falls Sie wenig Zeit haben, können Sie auch unseren beigelegten Musterbrief übernehmen. Bitte schicken Sie Ihren Brief wenn möglich an alle EmpfängerInnen und eine Kopie an die Botschaft.
Verstärken Sie Ihre Aktionen rund um den 30. August, den Internationalen Tag der Verschwundenen, und um den 19. September, den Jahrestag des Verschwindenlassens der Familie Matanović!
Bitte geben Sie uns laufend (spätestens bis Dezember 2010) eine Rückmeldung, welche Aktionen Sie gesetzt haben und wie viele Appelle Sie verschickt haben! Schicken Sie diese an menschen-in-gefahr(at)amnesty.at oder an Amnesty International Österreich, Moeringgasse 10, 1150 Wien.
APPELLE AN:
Generalstaatsanwalt
Chief Public Prosecutor
Amor Bukić
Vladike Platona bb
78000 Banja Luka
Bosnia and Herzegovina
Fax: +387 51 316 168
(Anrede: Dear Chief Prosecutor)
KOPIE AN:
Botschaft von Bosnien und Herzegowina
S.E. Herr Haris Hrle, ao. u. bev. Botschafter
Tivoligasse 54, 1120 Wien
Fax: (+43 / 1) 811 85 69
E-Mail: bhbotschaft(at)bhbotschaft.at
Sie wollen aktiv bei Amnesty mitarbeiten und sich für die Menschenrechte in Ost- und Südosteuropa einsetzen? Melden Sie sich beim Netzwerk Ost- und Südosteuropa von Amnesty International Österreich!
Wenn Sie Fragen haben kontaktieren Sie uns unter menschen-in-gefahr(at)amnesty.at oder 01/78008.




