Aktion / Tschechische Republik:
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung - ohne Unterschied!
Roma-Kinder werden im Schulsystem ausgegrenzt und diskriminiert. Im November 2007 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass das Recht auf Bildung von Kindern der Roma-Minderheit verletzt wird, da viele allein wegen ihrer Herkunft auf Sonderschulen geschickt werden. Die tschechische Regierung sei verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Situation jedoch kaum verbessert.
Die Diskriminierung geht weiter. Sie zeigt sich zum Beispiel in dem überproportional hohen Anteil von Roma für Kinder mit „leichten geistigen Behinderungen“, die heute „Praxisgrundschulen“ genannt werden. Oder sie werden in Schulen oder Klassen untergebracht, die ausschließlich für Roma-Kinder vorgesehen sind. In beiden Schultypen ist das Unterrichtsniveau vergleichsweise niedrig. Damit werden ihre Chancen auf höhere Bildung und einen gute Berufsausbildung schon früh erheblich eingeschränkt.
Die Geschichte von František, 11 Jahre
František ist eines von wenigen Roma-Kindern in der Tschechischen Republik, die eine reguläre Grundschule besuchen. In der vierten Klasse begann sich sein Lehrer zu beschweren, František sei „zu lebhaft“. Er riet seiner Mutter Renata, den Jungen in einem psychologischen Beratungszentrum untersuchen zu lassen. Dort wurde František empfohlen, für vier Monate an eine „Praxisgrundschule“ zu wechseln, um festzustellen, ob er tatsächlich verhaltensauffällig sei.
Nach den vier Monaten erklärte der Direktor der Praxisgrundschule, František solle wieder zurück an seine alte Grundschule wechseln. Seine Leistungen und sein Verhalten seien so gut, dass sein Verbleib an der Praxisgrundschule mit ihrem eingeschränkten Lehrplan keinesfalls gerechtfertigt sei.
Als František zum Ende des Schuljahres an die reguläre Grundschule zurückkehrte, fiel er in den Abschlussprüfungen durch, da ihn die vier Monate mit eingeschränktem Lehrplan zurückgeworfen hatten. Er musste die vierte Klasse wiederholen, wurde von den LehrerInnen nicht unterstützt und von den KlassenkameradInnen gehänselt. František wollte nicht mehr zur Schule gehen. Schließlich entschied seine Mutter, ihn auf eine Sonderschule für Roma-Kinder zu schicken.
František hat das Recht auf eine gute Bildung an einer regulären Grundschule!
Warum musste František seine Grundschule verlassen?
Eine überproportional hohe Anzahl von Roma-Kindern besucht Praxisgrundschulen bzw. Sonderklassen für Kinder mit „leichten geistigen Behinderungen“, in denen das Unterrichtsniveau vergleichsweise niedrig ist. Dies verringert ihre Möglichkeiten auf höhere Bildung und ihre Berufschancen erheblich. In einigen Praxisgrundschulen sind über 80% der SchülerInnen Roma-Kinder.
Eine Gesetzesreform von 2005 hat lediglich dazu geführt, dass diese Sonderschulen in „Praxisgrundschulen“ umbenannt wurden. Sie sind noch immer für SchülerInnen mit „leichtern geistigen Behinderungen“ vorgesehen.
Meist werden Roma-Kinder aufgrund von Empfehlungen ihrer LehrerInnen in Praxisgrundschulen untergebracht. Das Lehrpersonal ist oftmals nicht in der Lage oder nicht gewillt, mit Kindern zu arbeiten, die möglicherweise Unterstützung und Förderung brauchen. Die bequemere Lösung scheint zu sein, die Kinder einfach aus dem regulären Schulsystem auszugrenzen. Viele landen auch auf Sonderschulen, die ausschließlich für Roma vorgesehen sind und an denen das Unterrichtsniveau ebenfalls deutlich niedriger ist als an Schulen, die von Kindern der Bevölkerungsmehrheit besucht werden. Roma-Kinder, die gemeinsam mit Kindern anderer Bevölkerungsgruppen zur Schule gehen, werden häufig separat unterrichtet und von den MitschülerInnen diskriminiert und gemobbt.
Hintergrundinformationen
Das tschechische Recht sieht vor, dass jede Aufnahme eines Kindes in einer Praxisgrundschule oder in einer Klasse für Kinder mit „leichten geistigen Behinderungen“ auf der Empfehlung eines schulischen Beratungszentrums sowie einer psychologischen und pädagogischen Untersuchung basieren muss. Bei diesen Untersuchungen werden jedoch kulturelle und sprachliche Differenzen nicht berücksichtigt. Vorurteilsbelastete Einstellungen des Untersuchungspersonals beeinflussen den Prozess oft zusätzlich zum Nachteil von Roma-Kindern.
Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt außerdem den zeitlich befristeten Aufenthalt an einer Praxisgrundschule für eine Probezeit von zwei bis sechs Monaten, wenn das Untersuchungsresultat nicht eindeutig war. Nur sehr wenige Schüler/innen kehren nach einer solchen Probezeit wieder auf eine reguläre Schule zurück. Wenn sie es dennoch schaffen, wird der Wiedereinstieg durch den verpassten Lehrstoff sehr schwierig.
Um ein Kind in einer Praxisgrundschule anzumelden, müssen die Eltern zustimmen. Oft werden sie im Vorfeld jedoch nicht umfassend über die Konsequenzen in Bezug auf die Zukunftschancen ihres Kindes informiert. Immer wieder willigen Eltern ein, ihre Kinder in diese „Roma-Schulen“ zu schicken, um sie vor Anfeindungen von LehrerInnen und MitschülerInnen an den regulären Schulen zu schützen.
Im Vergleich zu regulären Grundschulen lernen SchülerInnen von Praxisgrundschulen nach einem wesentlich weniger anspruchsvollen Lehrplan. Während in normalen Schulen in der ersten Klasse das Alphabet und die Zahlen bis 100 unterrichtet werden, lernen SchülerInnen der Praxisgrundschulen die Zahlen von 1-10, das Alphabet wird ihnen über einen Zeitraum von zwei Jahre beigebracht.
Was muss sich ändern?
Um internationalen Menschenrechtsstandards zu entsprechen und den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, muss die tschechische Regierung gewährleisten, dass Roma-Kinder ihr Recht auf Bildung frei von jeglicher Diskriminierung genießen können. Dafür muss ein Ende der Ausgrenzung von Roma-Kindern ein zentrales Ziel in der Bildungspolitik werden. Um die vollständige Integration von Roma-Kindern an regulären Schulen zu erreichen, muss schnell gehandelt werden.
Die tschechische Regierung sollte sicherstellen, dass
- im Schuljahr 2010/11 keine Kinder in eine Praxisgrundschule bzw. in Extra-Klassen für Kinder mit „leichten geistigen Behinderungen“ eingeschult werden, bis eine umfassende Prüfung über die Notwendigkeit der entsprechenden Lehrpläne und Schulen vorliegt.
- ein Gesetz erlassen wird, das eine Verpflichtung zu integrativen Maßnahmen im Bildungssystem vorsieht, sowie ein umfassender Plan erarbeitet wird, der klar definierte jährliche Ziele zur Abschaffung der Ausgrenzung von Roma-Kindern im Schulsystem enthält.
- zusätzliche Unterstützung für Kinder angeboten wird, um ihnen die größtmögliche Chance zu bieten, in regulären Grundschulen zu lernen und ihr Potenzial zu entfalten, auch unter Berücksichtigung sprachlicher und kultureller Bedürfnisse.
- es rechtliche Maßnahmen für Eltern und andere Personen gibt, um sich gegen die diskriminierende Zuweisung eines Kindes in eine bestimmte Schule wehren zu können.
- die Regelung abgeschafft wird, nach der Kinder für mehrere Monate zur Probe an eine Praxisgrundschule oder in eine Klasse für Kinder mit „leichten geistigen Behinderungen“ versetzt werden, um mögliche Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwächen zu erkennen.
- unterstützende Programme für Eltern von Roma-Kindern entwickelt werden, in denen ihnen konkrete Informationen über die Wahl der Schule und Auswirkungen einer Einschulung in eine Praxisgrundschule zugänglich gemacht werden.







