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Menschenrechtlerinnen nicht länger in Gefahr

Jenni Williams und Magodonga Mahlangu, zwei führende Mitglieder der Menschenrechtsorganisation Women of Zimbabwe Arise (WOZA), werden offenbar nicht mehr von der Polizei gesucht. Sie haben deshalb ihr Versteck wieder verlassen. Am 10. Mai wies ein erstinstanzliches Gericht in Bulawayo die gegen zehn WOZA-Aktivistinnen erhobenen Anklagen zurück. Die Frauen waren zwischen dem 28. Februar und 7. März bei drei verschiedenen Anlässen festgenommen worden.

Einschüchterung , exzessive Gewalt Sicherheitskräfte, Menschenrechte & Armut, MR-VerteidigerInnen, Recht auf Bildung, Recht auf Gesundheit, Schikanen, Sorge um Sicherheit

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Dienstag, 17. Mai 2011

Jenni Williams und Magodonga Mahlangu, zwei führende Mitglieder der Menschenrechtsorganisation Women of Zimbabwe Arise (WOZA), werden offenbar nicht mehr von der Polizei gesucht. Sie haben deshalb ihr Versteck wieder verlassen. Am 10. Mai wies ein erstinstanzliches Gericht in Bulawayo die gegen zehn WOZA-Aktivistinnen erhobenen Anklagen zurück. Die Frauen waren zwischen dem 28. Februar und 7. März bei drei verschiedenen Anlässen festgenommen worden.

Nach der alljährlichen Protestkundgebung der Menschenrechtsorganisation WOZA anlässlich des Valentinstags am 12. Februar in Bulawayo, der zweitgrößten Stadt des Landes, hatte die Polizei nach den WOZA-Sprecherinnen Jenni Williams und Magodonga Mahlango gefahndet. Die TeilnehmerInnen der Proteste waren friedlich durch die Straßen von Bulawayo gezogen und hatten dabei Rosen und Postkarten verteilt. Die Polizei hatte die Wohnungen der beiden WOZA-Sprecherinnen aufgesucht und sich gegenüber einem Menschenrechtsanwalt mit den Worten geäußert, die zwei Frauen müssten sich „auf eine lange Zeit in Haft einstellen“. Gründe für die Fahndung nach den WOZA-Sprecherinnen nannte die Polizei nicht, weshalb befürchtet wurde, dass den beiden Frauen willkürliche Festnahme und Inhaftierung drohten.

Nach einer Eilaktion vom 25. März hat die Polizei die Suche nach Jenni Williams und Magodonga Mahlango eingestellt. Von der Staatsanwaltschaft, an die TeilnehmerInnen der Eilaktion Kopien ihrer Appellschreiben gerichtet hatten, zu dem Vorgang befragt, bestritt die Polizei, dass überhaupt nach den beiden Frauen gefahndet worden sei.