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Die Dublin II Falle - unmenschliche Behandlung von AsylwerberInnen in Griechenland

In Griechenland werden Flüchtlinge teilweise unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten, sie haben keine Chance auf ein faires Asylverfahren und sind in Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Folter, Verfolgung oder der Tod drohen.

Abschiebung

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Mittwoch, 24. März 2010

Der Großteil der gemäß Dublin II überstellten AsylwerberInnen wird nach seiner Ankunft am Flughafen in Athen automatisch unter völlig inadäquaten Verhältnissen angehalten. Im Anschluss haben zahlreiche von Ihnen, darunter auch Familien mit Kindern, keinen Zugang zu einer angemessenen Wohnmöglichkeit und leben auf der Straße. Das griechische Asylsystem weist schwerste Mängel auf. AsylwerberInnen haben kaum Zugang zum Asylverfahren. Im Asylverfahren gibt es weder ein spezialisiertes und kompetentes Organ, das in einem fairen Verfahren über die Asylanträge entscheidet noch gibt es qualifizierte Informationen zum Verfahren, sowie so gut wie keine DolmetscherInnen für Sprachen, die die AsylwerberInnen verstehen. Dies führt zu einer extrem niedrigen Zahl von Asylanerkennungen – so wurde im Jahr 2007 in erster Instanz bei 20.684 Asylanträgen nur in 8 (!) Fällen Asyl gewährt, im Jahr 2008 bei 29.573 Asylanträgen in 14 Fällen und im Jahr 2009 bei rund 20.000 Anträgen in 20 Fällen.

Blick ins Innere eines Flüchtlingslagers (c) Privat

Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat EU-Staaten bereits 2008 empfohlen, die Überstellungen von AsylwerberInnen nach Griechenland zu stoppen. Trotz Belegen für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres 2009 cirka 1.000 AsylbewerberInnen von Vertragsstaaten des Dublin-Abkommens wie Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Norwegen und Schweiz nach Griechenland überführt.

„Um in der Nacht auf die Toilette zu gelangen, musste ich über dutzende Personen steigen, Männer und Frauen, die am Boden der Zelle oder des Hausgangs geschlafen haben.“
Inhaftierte Frau aus Afghanistan

Hintergrundinformationen

In Griechenland werden AsylwerberInnen teilweise unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten, haben keine Chance auf ein faires, internationalen Standards entsprechendes Asylverfahren und sind in Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Folter, Verfolgung oder sogar der Tod droht. Vertragsstaaten, die im Rahmen des Dublin-Abkommens AsylwerberInnen in ein Land senden, das deren Rechte nicht effektiv schützen kann oder will, riskieren damit, ihre eigenen menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verletzen.

Container, in dem "illegale Einwanderer" inhaftiert werden(c) Refugee Solidarity Committee

Amnesty International zeigt sich äußerst besorgt hinsichtlich der drohenden „Refoulement-Gefahr“ (Abschiebung in ein Land, wo Folter, Verfolgung oder Tod drohen) für AsylwerberInnen in Griechenland, die auf schwerwiegende Mängel im griechischen Asylsystem zurückzuführen ist. Amnesty International verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf den mangelnden Zugang der einzelnen Personen zum Asylverfahren und das Fehlen einer fairen Prüfung von Asylanträgen.
Im Asylverfahren gibt es weder ein spezialisiertes und kompetentes Organ, das über die Asylanträge entscheidet noch gibt es qualifizierte Informationen zum Verfahren sowie so gut wie keine DolmetscherInnen für Sprachen, die die AsylwerberInnen verstehen.
Dies führt zu einer extrem niedrigen Zahl von Asylanerkennungen – so wurde im Jahr 2007 in erster Instanz bei 20.684 Asylanträgen nur in 8 (!) Fällen Asyl gewährt, im Jahr 2008 bei 29.573 Asylanträgen in 14 Fällen und im Jahr 2009 bei rund 20.000 Anträgen in 20 Fällen.

Mit Inkrafttreten des Präsidialerlasses PD 81/2009 im Juli 2009 wurden die unabhängigen Berufungskommissionen abgeschafft. In Griechenland besteht daher derzeit de facto kein effektives Beschwerdeverfahren mehr. Besonders besorgniserregend ist die Praxis, Personen, darunter auch AsylwerberInnen, unter Nichtbeachtung des Refoulement-Verbotes in die Türkei ab- bzw. zurückzuschieben und sie damit der realen Gefahr einer Kettenabschiebung etwa in den Iran oder nach Afghanistan auszusetzen.

Schlafstätte von MigrantInnen (c) UNHCR/L. Boldrini

Der Großteil der gemäß Dublin II überstellten AsylwerberInnen wird nach seiner Ankunft am Flughafen in Athen automatisch unter völlig inadäquaten Verhältnissen angehalten. Im Anschluss haben zahlreiche von Ihnen, darunter auch Familien mit Kindern, keinen Zugang zu einer angemessenen Wohnmöglichkeit und leben auf der Straße oder bei Freunden. Dies hat einen mangelnden Zugang zum Asylverfahren zur Folge und erhöht die Gefahr von Schubhaft, Ausweisung und Refoulement.

Vor diesem Hintergrund ruft Amnesty International dazu auf, die Überstellungen von AsylwerberInnen nach Griechenland im Rahmen der Dublin-Bestimmungen auszusetzen, bis sich die Situation für AsylwerberInnen und Flüchtlinge in Griechenland verbessert hat und das Asylsystem, sowohl formal als auch in der Praxis in Einklang mit internationalen und EU-rechtlichen Standards und Verfahren steht.

Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass Österreich seine eigenen nationalen und internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen verletzt, empfiehlt Amnesty International, dass Österreich von seinem Selbsteintrittsrecht nach Art. 3 Abs 2 Dublin II-Verordnung Gebrauch macht.

„Die PolizistInnen forderten mich auf griechisch auf, das Flughafen Anhaltezentrum zu verlassen. Ich hatte kein Geld und andere Passagiere zahlten mir ein Ticket in die Stadt. Ich lebte für mehrere Monate auf der Straße."
M., irakischer Asylwerber

Die Dublin-Verordnung

AsylwerberInnen warten darauf, ihren Asylantrag einreichen zu können (c) Nikolas Kominis - Studio Kominis

Die Dublin-Verordnung ist geltendes EU-Recht. Es ist eines der 4 rechtlichen Hauptinstrumente, die von der EU verabschiedet wurden, um ein gemeinsames europäisches Asylsystem (CEAS) zu schaffen. Das ultimative Ziel von CEAS ist es, ein einheitliches Asylprozedere und einen einheitlichen Status von Flüchtlingen im gesamten EU-Raum zu etablieren. In Norwegen, Island und der Schweiz gilt die Dublin-Verordnung auch.
Die Dublin-Verordnung legt fest, welches Mitgliedsland verantwortlich ist, wenn ein Asylantrag innerhalb der EU gestellt wird und fordert normalerweise, dass Asylsuchende in jenes Land überstellt werden, wo sie den Dublin-Raum bei Ankunft zum ersten Mal betreten haben.
Das Dublin II System baut auf der fehlerhaften Annahme auf, dass alle EU-Mitgliedsstaaten dei gleichen Standards beim Flüchtlingsschutz einhalten.
Amnesty International fordert daher verstärkte Anstrengungen für einen besseren EU-weit gleichwertigen Schutz von Flüchtlingen, insbesondere durch Unterstützung der durch die Europäische Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Dublin-Verordnung seitens der österreichischen Regierung.